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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 17.05.1989
- 13 U 113/88 -
Nachbar hat keinen Anspruch auf Beseitigung einer 60 Jahren alten, gesunden Pappel
Gefahr durch Astabbruch kann durch regelmäßige Baumpflege verhindert werden
Ein Nachbar hat keinen Anspruch darauf eine 60 Jahre alte, aber gesunde Pappel beseitigen zu lassen. Sofern die Gefahr des Astabbruchs besteht, kann dieser durch regelmäßige Baumpflege begegnet werden. Der Baumeigentümer schuldet lediglich die Beseitigung von Wurzeln, die Beschädigungen verursachen. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall befand sich an einer Grundstücksgrenze eine etwa 60 Jahre alte Pappel. Der
Anspruch auf Entfernung des Baums bestand nicht
Das Oberlandesgericht Köln entschied gegen den
Gefahr herabfallender Äste stellte mögliche Eigentumsbeeinträchtigung dar
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts habe die Gefahr des Herabfallens von Ästen zwar eine
Wurzeln waren zu beseitigen
Des Weiteren habe der Baumeigentümer nicht die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.06.2013
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (zt/NJW-RR 1989, 1177/rb)
- Nachbar hat Anspruch auf Schadensersatz wegen "Unterwurzelung" des Grundstücks
(Landgericht Itzehoe, Urteil vom 18.09.2012
[Aktenzeichen: 6 O 388/11]) - Nachbargrundstück durch Baumwurzeln beeinträchtigt: Eigentümer muss Bäume gegebenenfalls Fällen
(Amtsgericht München, Urteil vom 12.02.2010
[Aktenzeichen: 121 C 15076/09])
Jahrgang: 1989, Seite: 1177 NJW-RR 1989, 1177
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Dokument-Nr. 16061
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