Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Baumwurzeln“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »
die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Baumwurzeln“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 30.05.2022
- 155 C 10864/18 -
Streit um Scheinzypresse an der Grundstücksgrenze
Scheinzypresse muss beseitigt werden, ohne jedoch den Wurzelstock zu entfernen
In einem Nachbarschaftsstreit verurteilte das Amtsgericht München am 30.05.2022 den Beklagten zur Beseitigung der auf seinem Grundstück an der Grundstücksgrenze zum Klägergrundstück neben dem dort befindlichen Garagengebäude stehenden Scheinzypresse (ohne Entfernung des Wurzelstocks).
Grund des Rechtsstreits zwischen den Grundstücksnachbarn in München Trudering war eine auf dem Beklagtengrundstück mit einem Abstand von weniger als einem halben Meter von der Grundstücksgrenze der Kläger befindliche zweistämmige Scheinzypresse mit einer Höhe von etwa 9 m und einem Stammumfang von 115 und 110 cm. Die Kläger trugen vor, dass sich das Wurzelwerk der Scheinzypresse mit zunehmendem Wachstum auch unterhalb ihrer Garage derart ausgebreitet habe, dass durch die Wurzeln das Fundament des Gebäudes angehoben würde. Dadurch könne die Tür der Garage kaum mehr geöffnet werden, und in der Seitenwand des Gebäudes seien Risse entstanden. Bei weiterem... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 31.08.2023
- 3 O 71/22 -
Wurzelschaden auf Radweg: Verkehrssicherungspflicht für einen Radweg bemisst sich an einem normalen Radfahrer mit einer üblichen Geschwindigkeit
Gestürzter Rennradfahrer hat mit Schadensersatzklage gegen Gemeinde keinen Erfolg
Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) hat die gegen eine Gemeinde gerichtete Schadensersatzklage eines Rennradfahrers aus dem Landkreis Germersheim, der auf einem Radweg in Richtung Speyer aufgrund von Wurzelschäden gestürzt sei, abgewiesen.
Ein Radfahrer müsse seine Fahrweise so einrichten, dass er sichtbare Hindernisse auf einem Radweg rechtzeitig wahrnehmen und vor ihnen anhalten kann, heißt es in der Urteilsbegründung.Grundsätzlich hat derjenige, der eine Gefahrenquelle (wie beispielsweise eine aus dem Boden ragende Baumwurzel) schafft oder eine solche andauern lässt, notwendige und zumutbare Vorkehrungen... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankenthal, Urteil vom 11.08.2021
- 2 S 132/20 -
Herüberwachsende Baumwurzeln dürfen zurückgeschnitten werden
Rückschnitt der Baumwurzeln vom Selbsthilferecht nach § 910 BGB gedeckt
Wachsen Baumwurzeln auf das Grundstück des Nachbarn herüber und beeinträchtigen dadurch die Nutzbarkeit des Grundstücks, dürfen diese Wurzeln im Wege der Selbsthilfe vom Nachbarn auch dann beseitigt werden, wenn dadurch das Absterben des Baumes droht. Dies hat die Berufungskammer des Landgerichts entschieden und damit die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu herüberwachsenden Zweigen auch auf Baumwurzeln angewendet.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mann aus Grünstadt wollte u. a. die gerichtliche Erlaubnis erhalten, Baumwurzeln beseitigen zu dürfen, die vom Nachbargrundstück auf sein Grundstück herüberwuchsen. Er argumentierte: Seine Nachbarn, ein Ehepaar, müssten das Abschneiden dulden, da die Nutzbarkeit seines Gartens (z.B. beim Rasenmähen) durch die aus der Erde herauswachsenden... Lesen Sie mehr
Werbung
Kammergericht Berlin, Urteil vom 09.12.2014
- 9 U 38/14 -
Land Berlin haftet nicht für durch Wurzelwuchs eines Straßenbaums beschädigte Mauer
Grundstückseigentümer muss von Wurzeln ausgehende Störungen dulden
Kommt es durch den Wurzelwuchs eines Straßenbaums zu einer Beschädigung einer Mauer, so kann ein Berliner Grundstückseigentümer dafür nicht das Land Berlin haftbar machen. Es besteht zum einen keine Pflicht des Landes zur regelmäßigen Kontrolle des Wurzelwuchses. Zum anderen muss ein Berliner Grundstückseigentümer die durch Wurzeln ausgehende Störungen gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 des Berliner Straßengesetzes (StrG Bln) hinnehmen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wuchsen in Berlin die Wurzeln eines an einer öffentlichen Straße stehenden Ginkgobaums in Richtung eines Privat-Grundstücks und beschädigten schließlich dort eine Mauer. Die Grundstückseigentümer machten dafür das Land Berlin haftbar und erhoben schließlich Klage. Das Landgericht Berlin gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung des Landes Berlin.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 13.12.2015
- 321 S 24/14 -
Grundstückseigentümer hat Anspruch auf Kappung von Wurzeln eines nachbarlichen Baumes
Kein Anspruch auf Entfernung sämtlicher in Grundstück hineinwachsender Wurzeln
Wachsen die Wurzeln eines an einer Grundstücksgrenze stehenden Baumes in das Nachbargrundstück hinein und droht dadurch die Beschädigung einer Teichfolie, so besteht ein Anspruch auf Kappung der Wurzeln. Jedoch kann der Grundstückseigentümer nicht die Kappung sämtlicher in sein Grundstück hineinwachsender Wurzeln beanspruchen. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf ein Grundstück standen in unmittelbarer Nähe zur Grundstücksgrenze fünf Kiefern. Deren Wurzeln sind im Laufe der Zeit in das Nachbargrundstück hineingewachsen. Dies führte nunmehr dazu, dass die Pflasterung rund um einen Gartenteich an mehreren Stellen hochgedrückt wurde und dass eine Beschädigung der Teichfolie zu befürchten war. Der... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.08.2017
- III ZR 574/16 -
Wurzeleinwuchs in Abwasserkanälen: Eigentümer von Grundstücken mit Baumbestand haften nur unter besonderen Umständen für Rückstauschäden
BGH zur Haftung für Schäden nach Starkregen wegen Wurzeleinwuches in Abwasserkanälen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Eigentümer von baumbestandenen Grundstücken nur unter besonderen Umständen für Rückstauschäden haften, die durch Wurzeleinwuchs in Abwasserkanäle entstehen. Damit hob der Bundesgerichtshof das vorangegangene Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig auf und wies die Sache das Berufungsgericht zurück.
Das Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist Eigentümerin eines Hausgrundstücks, das an die städtische Schmutz- und Regenwasserkanalisation angeschlossen ist und an einen im Eigentum der beklagten Gemeinde stehenden Wendeplatz grenzt, auf dem ein Kastanienbaum angepflanzt ist. Nach der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde hat sich jeder Anschlussnehmer gegen Rückstau des... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 17.05.1989
- 13 U 113/88 -
Nachbar hat keinen Anspruch auf Beseitigung einer 60 Jahren alten, gesunden Pappel
Gefahr durch Astabbruch kann durch regelmäßige Baumpflege verhindert werden
Ein Nachbar hat keinen Anspruch darauf eine 60 Jahre alte, aber gesunde Pappel beseitigen zu lassen. Sofern die Gefahr des Astabbruchs besteht, kann dieser durch regelmäßige Baumpflege begegnet werden. Der Baumeigentümer schuldet lediglich die Beseitigung von Wurzeln, die Beschädigungen verursachen. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall befand sich an einer Grundstücksgrenze eine etwa 60 Jahre alte Pappel. Der Nachbar verlangte die Beseitigung des Baums, da er nach seiner Behauptung altersschwach gewesen sei und daher die Gefahr von Astabbrüchen bestanden habe. Zudem haben die Wurzeln der Pappel erhebliche Schäden in Form von Aufbrüchen in und außerhalb der Garage verursacht. Da sich der... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 16.07.2010
- 9 U 103/09 -
Verkehrssicherungspflicht wird durch unterlassenes Aufstellen von Warnschildern vor Unebenheiten auf Radweg verletzt
Verkehrssicherungspflichtiger zum Schadenersatz verpflichtet
Kann ein sorgfältiger Radfahrer die Gefährlichkeit einer Aufwölbung nicht rechtzeitig erkennen und sich darauf einrichten, muss der Verkehrssicherungspflichtige auf diese Gefahrenstelle zumindest durch das Aufstellen eines Gefahrzeichens hinweisen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall stürzte ein Radfahrer über eine ca. fünf Zentimeter hohe Aufwölbung, die auf dem von ihm befahrenden Fahrradweg durch Wurzelerhebungen entstanden ist. Vor dieser Unebenheit wurde nicht durch ein Gefahrzeichen gewarnt. Der Radfahrer verklagte daraufhin die zuständige Gemeinde als Verkehrssicherungspflichtige auf Schadenersatz.Das Kammergericht... Lesen Sie mehr
Landgericht Itzehoe, Urteil vom 18.09.2012
- 6 O 388/11 -
Nachbar hat Anspruch auf Schadensersatz wegen "Unterwurzelung" des Grundstücks
Zur Vermeidung von Schäden müssen Wurzelsperrfolie auf dem Grundstück eingezogen werden
Ein Grundstückseigentümer hat Anspruch auf Schadensersatz für Schäden, die die Wurzeln eines Baumes verursacht haben, der auf dem Grundstück seiner Nachbarin unmittelbar an der Grundstücksgrenze steht. Dies entschied das Landgericht Itzehoe.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls verlangte von seiner Nachbarin Ersatz für Schäden, die die Wurzeln einer 20 Meter hohen Birke verursacht hatten, die auf dem Nachbargrundstück unmittelbar auf der Grundstücksgrenze steht. Ein Sachverständiger zuvor hatte festgestellt, dass die armdicken Wurzeln der Birke Schäden an einem Schuppen des Klägers verursacht hätten.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 29.03.2012
- 173 C 19258/09 -
Nachbar muss Bäume an der Sichtschutzwand zum angrenzenden Grundstück zurückschneiden
Anspruch auf Rückschnitt besteht jedoch lediglich bis zur Höhe der Sichtschutzwand
Auch Pflanzen, die hinter einer Sichtschutzwand stehen, dürfen nicht unbegrenzt in die Höhe wachsen. Übersteigen sie die Wand in der Höhe nicht unerheblich und beeinträchtigen sie damit den Nachbarn, hat dieser einen Anspruch auf Rückschnitt, allerdings nur bis zur Höhe der Sichtschutzwand. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Streitfall steht zwischen den Grundstücken zweier Münchner Nachbarn seit vielen Jahren ein Sichtschutzzaun von zwei Metern Höhe, hinter dem von einem Nachbar Eiben und Thujen gepflanzt wurden. Diese wuchsen heran und überragten eines Tages den Zaun um mehr als 20 cm. Auch Wurzeln von Pflanzen drangen in das andere Grundstück ein.Der Eigentümer... Lesen Sie mehr
Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Baumwurzeln“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »