Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 07.09.2022
- 16 U 208/21 -
Keine Zahlungspflicht für gebuchte Hotelzimmer bei behördlicher Untersagung von Hotelübernachtungen wegen Virus-Pandemie
Unmöglichkeit der Beherbergung von Personen zu touristische Zwecken
Wird aufgrund einer Virus-Pandemie Hotelübernachtungen zu touristischen Zwecken behördlich untersagt, so muss für die gebuchten Hotelzimmer aufgrund der Unmöglichkeit der Beherbergung von Personen nicht gezahlt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2019 hatte ein Veranstalter von Busreisen in einem Hotel mehrere Zimmer für März und September 2020 gebucht. Er leistete in diesem Zusammenhang eine
Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung
Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Dem Kläger stehe gemäß §§ 346, 326 Abs. 1 und 4 BGB ein Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten
Spätere Stornierung unerheblich
Soweit die Beklagte behauptete, der Kläger habe die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.05.2023
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Bonn, Urteil vom 03.12.2021
[Aktenzeichen: 2 O 208/21]
Jahrgang: 2022, Seite: 1534 MDR 2022, 1534 | Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2023, Seite: 74 RRa 2023, 74
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 32913
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil32913
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.