Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 14.11.1991
- 2 W 186/91 -
Schmerzensgeld von 40.000 DM für Erben aufgrund Schmerzen und Todesangst des Verstorbenen sowie Versterben nach halben Jahr im Koma
Berücksichtigung der Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes
Das Oberlandesgericht Köln hat den Erben eines Opfers einer Straftat ein Schmerzensgeld von 40.000 DM zuerkannt, weil das Opfer nach einem ersten Angriff zunächst Schmerzen sowie Todesangst erlitt und es aufgrund eines zweiten Angriffs schwer verletzt wurde, ins Koma fiel und schließlich nach einem halben Jahr verstarb.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die fünf Kinder und der Ehemann einer verstorbenen Frau klagten gegen einen Straftäter auf Zahlung von Schmerzensgeld, welches zunächst der Verstorbenen zu stand und nach ihrem Tod auf die
Anspruch auf Schmerzensgeld als Genugtuungsfunktion
Das Oberlandesgericht Köln sprach den Klägern ein Schmerzensgeld von 40.000 DM zu. Es berücksichtigte dabei zunächst die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes. Denn die Verstorbene sei nach dem ersten Angriff noch bei Bewusstsein gewesen und habe große
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.06.2018
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (zt/NJW-RR 1992, 221/rb)
- Todesangst der Ermordeten rechtfertigt überdurchschnittlich hohes Schmerzensgeld für die Erben
(Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 16.03.2012
[Aktenzeichen: 3 U 6/12]) - Schmerzensgeld für Erben aufgrund langjähriger Todesdrohung mit anschließendem Todesschuss
(Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 18.06.1998
[Aktenzeichen: 5 U 1554/97])
Jahrgang: 1992, Seite: 221 NJW-RR 1992, 221
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 26054
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss26054
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.