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Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 13.01.2014
- 20 W 91/13 -
Berufsunfähigkeitsversicherung kann Eintrittspflicht von Einsichtnahme der Krankenunterlagen abhängig machen
Einsichtsnahmerecht aufgrund möglicher Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers beim Ausfüllen des Antragsformulars
Besteht der begründete Verdacht, dass der Versicherungsnehmer beim Ausfüllen des Antragsformulars die gestellten Gesundheitsfragen falsch beantwortet hat, so kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung ihre Eintrittspflicht von der Einsichtnahme der Krankenunterlagen der behandelnden Ärzte des Versicherungsnehmers abhängig machen. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Versicherungsnehmerin wollte ihre
Keine hinreichende Aussicht auf Erfolg
Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die sofortige Beschwerde der Versicherungsnehmerin zurück. Prozesskostenhilfe sei nicht zu gewähren gewesen, da die Klage keine hinreichende Aussicht auf Erfolg gehabt habe. Ansprüche auf Leistung aus der
Recht auf Einsichtnahme der Krankenunterlagen
Zur Klärung der Eintrittspflicht einer Versicherung gehöre die Prüfung, so das Oberlandesgericht, ob Gründe für einen Rücktritt oder eine Anfechtung wegen Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten vorliegen. Dies gelte jedenfalls dann, wenn Anlass zur Annahme bestehe, dass die Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreit sein könne. So habe der Fall hier gelegen. Es habe Anlass dazu bestanden, zur Prüfung einer möglichen vorvertraglichen
Fehlende Einsicht in Krankenunterlagen rechtfertigt Leistungsverweigerung
Aufgrund der fehlenden Einsicht in die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.10.2016
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Köln, Entscheidung
[Aktenzeichen: 26 O 309/13]
Jahrgang: 2015, Seite: 305 VersR 2015, 305 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 2015, Seite: 34 zfs 2015, 34
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Dokument-Nr. 23350
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