wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 13.01.2014
20 W 91/13 -

Berufs­unfähigkeits­versicherung kann Eintrittspflicht von Einsichtnahme der Krankenunterlagen abhängig machen

Einsichtsnahmerecht aufgrund möglicher Obliegen­heits­verletzung des Ver­sicherungs­nehmers beim Ausfüllen des Antragsformulars

Besteht der begründete Verdacht, dass der Versicherungsnehmer beim Ausfüllen des Antragsformulars die gestellten Gesundheitsfragen falsch beantwortet hat, so kann eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ihre Eintrittspflicht von der Einsichtnahme der Krankenunterlagen der behandelnden Ärzte des Ver­sicherungs­nehmers abhängig machen. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Versicherungsnehmerin wollte ihre Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen. Da die Versicherung aber den Verdacht hegte, dass die Versicherungsnehmerin beim Ausfüllen des Antragsformulars die gestellten Gesundheitsfragen falsch beantwortet hat, verlangte sie die Einsichtnahme in die Krankenunterlagen der behandelnden Ärzte der Versicherungsnehmerin. Da sich aber ein Arzt weigerte die Unterlagen an die Versicherung zu übersenden, weigerte sich die Versicherung zu leisten. Die Versicherungsnehmerin beabsichtigte daraufhin Klage gegen die Versicherung zu erheben und beantragte in diesem Zusammenhang die Gewährung von Prozesskostenhilfe. Das Landgericht Köln wies den Antrag zurück. Dagegen richtete sich die sofortige Beschwerde der Versicherungsnehmerin.

Keine hinreichende Aussicht auf Erfolg

Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die sofortige Beschwerde der Versicherungsnehmerin zurück. Prozesskostenhilfe sei nicht zu gewähren gewesen, da die Klage keine hinreichende Aussicht auf Erfolg gehabt habe. Ansprüche auf Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung haben zu diesem Zeitpunkt nicht bestanden.

Recht auf Einsichtnahme der Krankenunterlagen

Zur Klärung der Eintrittspflicht einer Versicherung gehöre die Prüfung, so das Oberlandesgericht, ob Gründe für einen Rücktritt oder eine Anfechtung wegen Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten vorliegen. Dies gelte jedenfalls dann, wenn Anlass zur Annahme bestehe, dass die Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreit sein könne. So habe der Fall hier gelegen. Es habe Anlass dazu bestanden, zur Prüfung einer möglichen vorvertraglichen Obliegenheitsverletzung durch die Versicherungsnehmerin, ihre Krankenunterlagen einzusehen.

Fehlende Einsicht in Krankenunterlagen rechtfertigt Leistungsverweigerung

Aufgrund der fehlenden Einsicht in die Krankenunterlagen sei die Versicherung nach Auffassung des Oberlandesgerichts berechtigt gewesen, eine Leistung zu Verweigern. Zwar sei die Versicherungsnehmerin ihrer Obliegenheit, ihre Ärzte zwecks Auskunftserteilung an die Versicherung von ihrer Schweigepflicht zu befreien, nachgekommen. Dennoch seien Ansprüche zurzeit nicht fällig, da sich ein Arzt trotz wiederholter Bitten weigere, die Unterlagen an die Versicherung zu übersenden. Es sei der Versicherungsnehmerin zuzumuten, sich eine Kopie des Patientenblattes zu beschaffen und diese der Versicherung zu übermitteln. Eine Kopie könne sie im Rahmen ihres Rechts auf Einsichtnahme von ihrem behandelnden Arzt grundsätzlich beanspruchen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.10.2016
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Köln, Entscheidung
    [Aktenzeichen: 26 O 309/13]
Aktuelle Urteile aus dem Versicherungsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2015, Seite: 305
VersR 2015, 305
 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 2015, Seite: 34
zfs 2015, 34

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 23350 Dokument-Nr. 23350

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss23350

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?