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Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 30.11.2018
- 3 U 53/18 -
Grundstückseigentümer muss wegen Baulücke 710.000 Euro Vertragsstrafe an die Stadt Köln zahlen
Vertragsstrafe aufgrund hartnäckigen Verweigerungsverhaltens wirksam und nicht sittenwidrig
Im Streit um Kölns bekannteste Baulücke in der Richard-Wagner-Straße muss der Eigentümer eine Vertragsstrafe von 710.000 Euro an die Stadt Köln bezahlen, da das Grundstück seit Jahren leersteht und nicht - wie versprochen - mit einem Wohn- und Geschäftshaus und einer Tiefgarage bebaut wurde.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Eigentümer das
Stadt verlangt Vertragsstrafe
Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht blieb ohne Erfolg. Nachdem die Stadt in zwei vorangegangenen Gerichtsverfahren erfolgreich die
Eigentümer hat Beendigung der Vertragsstrafe selbst in der Hand
Die Klage hatte in zwei Instanzen Erfolg. Bereits das Landgericht hatte ausgeführt, dass es der Eigentümer selbst in der Hand habe, die weitere Verwirkung der
Eigentümer war durch Vorprozesse ausreichend gewarnt
Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung. Die
Strafbewehrte vertragliche Pflicht zur Bebauung des Grundstücks wurde sehenden Auges übernommen
Die
Gericht geht von hartnäckigem Verweigerungsverhalten aus
Offenbar seien die bisher ausgeurteilten Vertragsstrafen nicht ausreichend gewesen, den Eigentümer zu einem vertragstreuen Verhalten anzuhalten. Angesichts der Plakate, die der Eigentümer auf dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.12.2018
Quelle: Oberlandesgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 26770
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