wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 09.11.2007
11 U 1485/06, 11 U 1488/06 -

Schloss-Erwerber müssen wegen unterlassener Investitionen hohe Vertragsstrafen zahlen

OLG Dresden entscheidet im Streit um Schloss Schönwölkau

Das Oberlandesgericht Dresden hat eine Gruppe von Erwerbern des Schlosses Schönwölkau (Gemeinde Krostitz, Landkreis Delitzsch) zu Vertragsstrafenzahlungen in Höhe von 184.065 € sowie 61.355 € verurteilt.

Die Beklagten, zu denen u. a. der international renommierte Pianist und Dirigent Justus Frantz gehört, hatten mit notariellem Kaufvertrag vom 01.04.1998 von der Gemeinde, dem Landkreis und der TLG die Schlossanlage Schönwölkau erworben. Beabsichtigt war die Errichtung eines Kulturzentrums, in dem die von Justus Frantz geleitete "Philharmonie der Nationen" ihren Sitz nehmen sollte. Nach dem Kaufvertrag waren die Erwerber verpflichtet, in die Anlage mindestens 3.000.000 DM bis zum 31.12.2000 zu investieren und 10 Vollzeitarbeitsplätze zu schaffen. Für den Fall der nicht fristgerechten Durchführung der Investitionsmaßnahmen bzw. Schaffung der Arbeitsplätze sollten die Beklagten zur Rückübertragung des Grundstückes sowie zur Zahlung von Vertragsstrafe verpflichtet sein. Das Projekt scheiterte jedoch, weder wurde in die Schlossanlage investiert noch Arbeitsplätze geschaffen.

Die Gemeinde Krostitz und der Landkreis Delitzsch haben die Beklagten daraufhin in getrennten Verfahren jeweils auf Vertragsstrafe in Anspruch genommen. Das Landgericht Leipzig hat die Klagen abgewiesen. Dagegen haben die Kläger jeweils Berufung eingelegt, mit der sie (nur noch) die auf die unterlassenen Investitionen gestützten Ansprüche (in Höhe von 184.065 € für den Landkreis und in Höhe von 61.355 € für die Gemeinde) weiterverfolgt haben. In Bezug auf die Vertragsstrafe wegen unterlassener Schaffung von Arbeitsplätzen haben die Kläger die Auffassung des Landgerichts, die vertraglichen Regelungen seien insoweit unwirksam, hingenommen. Im Laufe des Berufungsverfahrens unternommene Einigungsversuche Parteien, insbesondere im Hinblick auf eine Rückübertragung des Grundstücks an die Gemeinde, waren letztendlich gescheitert. Mit den heutigen Entscheidungen sind die Beklagten nun zur Zahlung von Vertragsstrafe verurteilt worden. Der Senat hat die durch die Verkäufer in Form allgemeiner Geschäftsbedingungen vorgegebene Vertragsstrafenklausel in Bezug auf die Investitionsverpflichtung für wirksam gehalten, da sie die Beklagten im Ergebnis nicht unangemessen benachteilige.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.11.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 31/07 des OLG Dresden vom 09.11.2007

Aktuelle Urteile aus dem Kaufrecht | Vertragsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Immobilienkauf | Vertragsstrafe

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 5131 Dokument-Nr. 5131

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5131

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?