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Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 19.12.2013
- 4 U 27/13 -
Verpasster Gerichtstermin: Rechtsanwälte müssen ausreichend Zeit für Anfahrt zum Gericht einplanen
Bei unvorhersehbaren Behinderungen besteht Pflicht zur telefonischen Kontaktaufnahme zum Gericht
Will ein Rechtsanwalt einen Gerichtstermin wahrnehmen und benutzt er dabei einen Pkw, muss er ausreichend Zeit für die Hinfahrt einplanen. Kommt es zu einer unvorhersehbaren Behinderung und damit zu einer Verspätung, ist er verpflichtet das Gericht unverzüglich telefonisch zu informieren. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem gegen den Kläger ein Versäumnisurteil ergangen war, sollte nach Einlegung des Einspruchs die Verhandlung an einem Tag im August 2013 weitergeführt werden. Da der
Verschuldete Säumnis lag vor
Das Oberlandesgericht Köln entschied gegen den Kläger. Die Säumnis des Rechtsanwalts sei nämlich verschuldet gewesen. Denn selbst ohne die Reifenpanne sei nicht zu erwarten gewesen, dass er rechtzeitig zum Termin erschien. Aufgrund des Vortrags des Klägers bestanden für das Gericht Zweifel, dass der
Pflicht zur Information des Gerichts über Verspätung besteht
Darüber hinaus sei der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.04.2014
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Köln, Urteil vom 20.08.2013
[Aktenzeichen: 4 O 353/11]
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Dokument-Nr. 18096
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