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Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 22.01.2013
- 6 W 17/13 -
Angebot einer siebentägigen Reise mit nur sechs Übernachtungen ist nicht wettbewerbswidrig
Wettbewerber steht kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch zu
Bietet ein Reiseunternehmen eine siebentägige Reise an, so liegt darin keine irreführende Werbung. Dem Wettbewerber steht daher kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Reiseunternehmen bot eine siebentägige Pauschalreise an. Ein Wettbewerber sah darin einen
Unterlassungsanspruch bestand nicht
Das Oberlandesgericht Köln entschied gegen den Wettbewerber. Diesem habe kein Anspruch auf Unterlassung gemäß § 8 UWG zugestanden, da das Angebot des Reiseunternehmens keine Irreführung der
Verbraucher verstehen Angebot nicht falsch
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.03.2013
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Köln, Beschluss vom 21.12.2012
[Aktenzeichen: 31 O 603/12]
Jahrgang: 2013, Seite: 181 GRUR-RR 2013, 181 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2013, Seite: 579 MDR 2013, 579
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Dokument-Nr. 15338
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