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Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 17.11.2011
6 W 234/11 -

Filesharing: Streitwert von 3.000 € bei einzelnem Musiktitel

Streitwert von 10.000 € nur bei ganzem Musikalbum

Wird mittels eines Filesharing-Programms ein Musiktitel zum Herunterladen bereitgestellt, so ist der Streitwert für den Unterlassungs­anspruch auf 3.000 € festzusetzen. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall setzte das Landgericht Köln den Streitwert für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, gerichtet auf Unterlassung des Angebots urheberrechtlich geschützter Werke in Internet-Tauschbörsen, auf 10.000 € fest. Hintergrund des Antrags war, dass ein Internetnutzer über eine Tauschbörse ein Musiktitel zum Herunterladen bereitgestellt hatte.

Streitwert von 10.000 € war zu hoch

Das Oberlandesgericht Köln hielt einen Streitwert von 10.000 € für zu hoch. Dies entspreche nämlich nicht dem maßgeblichen Interesse des Rechteinhabers auf Durchsetzung seines Anspruchs im vorläufigen Rechtsschutz. Das Gericht hielt einen Streitwert von 3.000 € für angemessen. Ein Gegenstandswert von 10.000 € komme demgegenüber nur bei einem Anbieten eines ganzen Musikalbums in Betracht.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.07.2013
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Köln, Beschluss vom 31.08.2011
    [Aktenzeichen: 33 O 202/11]
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Dokument-Nr.: 16266 Dokument-Nr. 16266

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