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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Streitwert“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.04.2023
- 4 K 4054/22 -
Streitwert bei Anfechtung eines Gewerbesteuerzerlegungsbescheides
FG setzte den Wert für die Zerlegung mit Null an
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat den Streitwert für eine Anfechtungsklage gegen zwei Gewerbesteuerzerlegungsbescheide festgesetzt.
Die Klägerin hatte im Wege der Anfechtungsklage die Gewerbesteuermessbescheide für 2009 und 2010, die Gewerbesteuerzerlegungsbescheide für 2009 und 2010 sowie die Bescheide über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.2009 und den 31.12.2010 angefochten. Streitig war in beiden Jahren allein die Höhe des Gewerbeertrags. Nach Abschluss des Verfahrens in der Hauptsache waren sich die Beteiligten uneinig über die Höhe des Streitwerts für den Verfahrensgegenstand Zerlegung.Das Gericht hat entschieden, dass für die Zerlegung ein Streitwert von Null anzusetzen sei, weil die wirtschaftliche Bedeutung... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 12.06.2018
- S 179 AS 12363/17 -
Keine Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Streit mit Jobcenter über 1,85 €
Klägerin kann Rechtsstreit auch ohne Rechtsanwalt führen
Der Antrag der Klägerin auf Beiordnung eines Rechtsanwalts auf Kosten der Staatskasse wird abgelehnt. Der Wert der Klage ist derart gering und die Klage derart einfach zu begründen, dass rechtsanwaltliche Hilfe nicht erforderlich ist. Dies hat das Sozialgericht Berlin in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Das Verfahren vor dem Sozialgericht ist gerichtskostenfrei. Es besteht auch keine Verpflichtung, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Dennoch nimmt eine erhebliche Zahl von Klägern anwaltliche Hilfe in Anspruch. Wenn sie die Kosten der Prozessführung nicht selbst aufbringen können und der Rechtsstreit hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist, erhalten sie hierfür... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 24.06.2016
- 5 K 461/16.KO -
Kein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung bei grobem Missverhältnis zwischen Verfahrensgegenstand und Verfahrenskosten
Verfahrensbeteiligte sind verpflichtet, Verfahrenskosten nach Möglichkeit niedrig zu halten
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass Reisekosten dann nicht geltend gemacht werden können, wenn sie in einem Missverhältnis zu der persönlichen oder wirtschaftlichen Bedeutung des Rechtsstreits für die Partei stehen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hatte sich zunächst in einem Widerspruchsverfahren erfolgreich gegen eine Geldforderung der Verwaltung in Höhe von fünf Euro gewehrt. Die Verfahrenskosten wurden der unterlegenen Stadt auferlegt. Daraufhin machte der Kläger, der damals in München lebte, Fahrtkosten für die Teilnahme an dem Termin in Höhe von rund 300 Euro geltend. Dies lehnte... Lesen Sie mehr
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Bundessozialgericht, Urteil vom 12.02.2015
- B 10 ÜG 11/13 R -
Keine zwangsläufige Absenkung der Entschädigungspauschale wegen überlanger Verfahrensdauer bei geringem Streitwert der ursprünglichen Klage
Gesetz bietet keine Legitimation für grundsätzliche Kappung der Entschädigung auf den Betrag des Streitwerts
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass allein der geringe Streitwert der ursprünglichen Klage nicht dazu führt, dass die jährliche Regelentschädigung (Entschädigungspauschale) wegen immaterieller Nachteile bei überlanger Verfahrensdauer auf den Streitwert des Ausgangsverfahrens abgesenkt wird.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Landessozialgericht anstelle der begehrten 2.100 Euro nur eine Entschädigung von 216 Euro zugebilligt. Dies entsprach dem Streitwert der ursprünglichen Klage gegen die Absenkung der Regelleistung nach dem SGB II wegen Meldeversäumnis.Das Bundessozialgericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass bei der Frage, in welchem... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Beschluss vom 18.07.2014
- 63 T 88/14 -
Streitwert einer Klage auf Feststellung eines Mietminderungsrechts bestimmt sich gemäß § 9 ZPO nach dem 42fachen des monatlichen Minderungsbetrags
Keine Anwendung von § 41 Abs. 5 und § 41 Abs. 1 GKG
Der Streitwert einer Klage eines Mieters auf Feststellung eines Minderungsrechts bestimmt sich gemäß § 9 ZPO nach dem 42fachen des monatlichen Minderungsbetrags. Der Streitwert bestimmt sich nicht nach § 41 Abs. 5 oder § 41 Abs. 1 GKG. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Mieterin auf Feststellung, dass ihr ein Minderungsrecht zusteht. In diesem Zusammenhang bestand Streit darüber, nach welcher Vorschrift der Streitwert der Feststellungsklage zu bemessen war.Nach Ansicht des... Lesen Sie mehr
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Kammergericht Berlin, Beschluss vom 26.08.2010
- 8 W 38/10 -
Streitwert einer Klage auf Feststellung eines Minderungsrechts richtet sich nach Jahresbetrag des Minderungsbetrags
Entsprechende Anwendung des § 41 Abs. 5 GKG
Der Streitwert einer Klage auf Feststellung, ob ein Recht zur Mietminderung besteht, richtet sich nach entsprechender Anwendung des § 45 Abs. 5 GKG nach dem Jahresbetrag des Minderungsbetrags. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.
Im zugrunde liegenden Fall klagte der Mieter von Gewerberäumen auf Feststellung, dass er die Miete in Höhe von 20 % und somit um einen Betrag von 472,18 EUR mindern dürfe. Das Landgericht Berlin legte als Streitwert für diese Klage gemäß § 48 Abs. 1 GKG in Verbindung mit § 9 ZPO den dreieinhalbfachen Jahresminderungsbetrag und somit auf 19.831,56 EUR fest. Der Mieter hielt dies für... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht München, Beschluss vom 24.09.2013
- 32 W 1760/13 -
Klage auf Feststellung der Mängelbeseitigung: Streitwert bemisst sich nach Jahresbetrag der Mietminderung
Grundlage für Mietminderung ist Bruttomiete
Der Streitwert einer Klage gerichtet auf Feststellung der Mängelbeseitigung bemisst sich nach dem Jahresbeitrag der Mietminderung. Grundlage für die Mietminderung ist die Bruttomiete. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall musste das Oberlandesgericht München über den Streitwert einer Klage, gerichtet auf Feststellung einer Mängelbeseitigung, entscheiden.Das Oberlandesgericht München entschied, dass sich der Streitwert einer Klage gerichtet auf Feststellung einer Mängelbeseitigung nach dem Jahresbetrag der Mietminderung... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 06.01.2014
- 8 W 96/13 -
Streitwert für Klage auf Feststellung einer Mietminderung beträgt das 12-fache des Minderungsbetrags
Entsprechende Anwendung des § 41 Abs. 5 GKG
Erhebt der Mieter Klage auf Feststellung einer Mietminderung, so beträgt der Streitwert der Klage das 12-fache des Minderungsbetrags. Es wird insofern § 41 Abs. 5 GKG entsprechend angewendet. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erhoben mehrere Mieter Klage auf Feststellung, dass ihnen wegen eines Mangels ein Minderungsrecht zustand. Das Landgericht Berlin bemaß den Streitwert für diese Klage unter Zugrundelegung des § 9 ZPO entsprechend des Minderungsbetrags für 42 Monate. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Mieter.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.12.2010
- 11 U 52/07 -
Klage auf Unterlassung: Streitwert von 2.500 € bei illegalem Upload einer Musikdatei
Von Klägerin angegebener Streitwert von 10.000 € zu hoch
Der Streitwert für eine Klage gerichtet auf Unterlassung des Uploads einer Musikdatei beträgt 2.500 €. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall ging es um den illegalen Upload einer Musikdatei. Der Bundesgerichtshof stellte in seinem Revisionsurteil bindend fest, dass der Beklagte als Störer auf Unterlassung haftete. Es verwies jedoch den Rechtsstreit unter anderem zur Prüfung der Höhe der von dem Beklagten zu ersetzenden Abmahnkosten an das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. zurück.... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Sachsen, Beschluss vom 19.10.2000
- 9 Ta 173/00 -
Streitwert Zwischenzeugnis: Bei Rechtsstreit um Erteilung eines Zwischenzeugnisses ist der halbe Monatsverdienst der Streitwert
Wert des Zwischenzeugnisses geringer als Wert des Abschlusszeugnisses
Wird ein Rechtsstreit wegen der Erteilung eines Zwischenzeugnisses geführt, ist die Höhe des Streitwerts der halbe Monatsverdienst des Arbeitnehmers. Zudem ist der Wert des Zwischenzeugnisses geringer als der Wert des Abschlusszeugnisses. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Sachsen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, welche Höhe der Streitwert für den gerichtlichen Antrag auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses anzusetzen ist. Das Arbeitsgericht Dresden legte den Bruttomonatsverdienst des Arbeitnehmers zugrunde. Nunmehr sollte das Landesarbeitsgericht Sachsen darüber entscheiden.Das Landesarbeitsgericht Sachsen... Lesen Sie mehr
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