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Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 05.02.2020
- III-1 RBs 27/20 -
Bußgeld für Nutzung einer Navi-Fernbedienung am Steuer gerechtfertigt
Auch Fernbedienung stellt ein im Straßenverkehr unzulässiges "der Information oder Organisation dienendes elektronisches Gerät" dar
Die Nutzung einer Fernbedienung zum Zwecke der Bedienung eines Navigationsgeräts während der Fahrt kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln.
Im zugrunde liegenden Fall war der Pkw des Betroffenen mit einem
OLG bestätigt Entscheidung des AG und Geldbuße von 100 Euro
Das Amtsgericht Siegburg hatte ihn daher wegen "fahrlässigen Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a StVO" zu einer
Straßenverkehrsordnung
§ 23Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
[...]
(1a) Wer ein
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder [...]
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.02.2020
Quelle: Oberlandesgericht Köln/ra-online (pm/kg)
- Mobiltelefon am Steuer: Auch Nutzung als Navigationshilfe oder zur Internetrecherche fällt unter das Handy-Verbot als Autofahrer
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 15.01.2015
[Aktenzeichen: 1 RBs 232/14]) - Nutzung des Mobiltelefons als Navigationshilfe verboten
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 18.02.2013
[Aktenzeichen: III-5 RBs 11/13]) - Verbotene Nutzung eines elektronischen Geräts während des Autofahrens wegen Bedienung eines Scanners durch Paketauslieferer
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 03.11.2020
[Aktenzeichen: 4 RBs 345/20])
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Dokument-Nr. 28482
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