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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Elektronikartikel“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 05.02.2020
- III-1 RBs 27/20 -
Bußgeld für Nutzung einer Navi-Fernbedienung am Steuer gerechtfertigt
Auch Fernbedienung stellt ein im Straßenverkehr unzulässiges "der Information oder Organisation dienendes elektronisches Gerät" dar
Die Nutzung einer Fernbedienung zum Zwecke der Bedienung eines Navigationsgeräts während der Fahrt kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln.
Im zugrunde liegenden Fall war der Pkw des Betroffenen mit einem Navigationsgerät ausgestattet, dessen Funktionen über eine manuelle Fernbedienung gesteuert werden können. Für diese Fernbedienung ist eine Halterung am Armaturenbrett installiert. Zwar kann die Fernbedienung auch in der Halterung bedient werden, der Betroffene nahm die Fernbedienung jedoch während der Fahrt aus der Halterung in die rechte Hand und gab anschließend Befehle ein, um so das Navigationsgerät zu bedienen.Das Amtsgericht Siegburg hatte ihn daher wegen "fahrlässigen Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a StVO" zu einer Geldbuße von 100 Euro verurteilt. Das Oberlandesgericht... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.06.2013
- I ZR 132/12 -
Logistikunternehmen hat Pfandrecht an eingelagerter Ware eines Online-Händlers
Online-Händler hat Anspruch auf Herausgabe der Ware bei Angebot einer ausreichenden Sicherheit und schnellem Wertverlust der Ware
Schuldet ein Online-Händler die Zahlung einer Forderung, so steht dem Logistikunternehmen ein Pfandrecht an der eingelagerten Ware des Online-Händlers zu. Bietet der Online-Händler aber eine ausreichende Sicherheit an und handelt es sich um Ware mit schnellem Wertverlust, so muss das Logistikunternehmen die Ware herausgeben (1218 Abs. 1 BGB). Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Online-Händler für gebrauchte PCs beauftragte ein Logistikunternehmen mit der Lagerung und dem Versand der Ware. Nachdem die Zusammenarbeit im November 2009 beendet wurde, beanspruchte das Logistikunternehmen eine Forderung von etwa 32.000 €. Da sich der Händler weigerte zu zahlen, behielt das Logistikunternehmen Ware im Wert von etwa... Lesen Sie mehr
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