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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 10.12.2019
- III-1 RVs 180/19 -
Sachliche Auseinandersetzung mit NS-Zeit rechtfertigt nicht Vergleich mit "Gashahnaufdreher"
Vergleich mit "Gashahnaufdrehern" stelle eine Ehrkränkung von erheblichem Gewicht dar
Der Vergleich eines Journalisten mit einem "Gashahnaufdreher" im Dritten Reich wird nicht dadurch gerechtfertigt, dass dieser sich zuvor in einem Artikel mit der Frage beschäftigt hat, ob rechtes Gedankengut toleriert werden dürfe. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln auf die Revision der Staatsanwaltschaft Bonn und hob damit einen Teilfreispruch des Landgerichts Bonn auf.
Im zugrunde liegenden Fall hatte sich ein
Landgericht nimmt keine Ausreichende Abwägung zwischen Grundrechten des Angeklagten und Persönlichkeitsrecht des Journalisten vor
Das Landgericht Bonn, das den Angeklagten wegen anderer Beleidigungen zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt hatte, hatte ihn in diesem Punkt freigesprochen. Das Oberlandesgericht Köln hob den Teilfreispruch auf und wies die Sache an das Landgericht Bonn zurück. Der Vergleich mit "Gashahnaufdrehern" stelle eine Ehrkränkung von erheblichem Gewicht dar, mit der der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.12.2019
Quelle: Oberlandesgericht Köln/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 28228
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