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Oberlandesgericht München, Urteil vom 12.12.2003
- 10 U 2345/03 -
Sturz eines Inline-Skaters: Anscheinsbeweis spricht nicht für Verschulden eines anderen Inline-Skaters
Mehrere mögliche Gründe für Sturz eines Skaters
Kommt ein Inline-Skater zu Fall, spricht kein Anscheinsbeweis dafür, dass ein anderer Inline-Skater ihn schuldhaft zu Fall gebracht hat. Bei Skatern gibt es nämlich viele mögliche Gründe für einen Sturz. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während der Münchener Blade-Night 2001 stürzte ein
Kein Anspruch auf Schadenersatz
Das Oberlandesgericht München entschied gegen den Kläger. Diesem habe kein Anspruch auf Schadenersatz und
Anscheinsbeweis sprach nicht für Verschulden des Beklagten
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts habe kein
Vielzahl von möglichen Ursachen für Sturz
Aufgrund der Bewegungsabläufe beim Skaten, der räumlichen Nähe der vielen Teilnehmer der Blade-Night unmittelbar nach dem Start sowie den vergleichsweise unsicheren Stand auf Blades gebe es nach Ansicht des Oberlandesgerichts eine Vielzahl von Gründen für einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.04.2014
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (zt/NJW-RR 2004, 751/rb)
Jahrgang: 2004, Seite: 751 NJW-RR 2004, 751 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2005, Seite: 195 NZV 2005, 195
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Dokument-Nr. 18115
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