Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht München, Urteil vom 24.01.1992
- 10 U 4963/91 -
Unfall aufgrund Kassettenwechsel kann wegen Augenblickversagen keine grobe Fahrlässigkeit darstellen
Versicherungsschutz durch Kaskoversicherung besteht
Kommt ein Autofahrer in einer langgezogenen Linkskurve von der Fahrbahn ab, während er eine Kassette wechselt und dabei kurz den Blick von der Fahrbahn nimmt, so liegt darin keine grobe Fahrlässigkeit. Vielmehr ist darin ein Augenblickversagen zu sehen. Die Kaskoversicherung ist daher nicht von ihrer Leistungspflicht befreit. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein
Anspruch auf Versicherungsschutz bestand
Das Oberlandesgericht München entschied zu Gunsten des Autofahrers. Diesem habe ein Anspruch auf Versicherungsschutz zugestanden. Ihm sei keine
Augenblickversagen schloss grobe Fahrlässigkeit aus
Zwar habe der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.11.2014
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (zt/NJW-RR 1992, 538/rb)
Jahrgang: 1992, Seite: 538 NJW-RR 1992, 538 | Zeitschrift: recht und schaden (r+s)
Jahrgang: 1993, Seite: 49 r+s 1993, 49
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 19216
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil19216
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.