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Oberlandesgericht München, Urteil vom 09.08.2012
- 10 U 572/12 -
OLG München: Fahrzeugbeschädigung durch Zurückrollen an einer Tiefgaragenausfahrt - Schadenersatzpflicht des auffahrenden Fahrers
Mit zurückrollenden Fahrzeugen muss gerechnet werden
Wer auf ein Fahrzeug auffährt, das an einer Tiefgaragenausfahrt aufgrund des Anfahrens kurz zurückrollt, haftet auf Schadenersatz. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte die Fahrerin eines
Anspruch auf Schadenersatz bestand
Das Oberlandesgericht München gab der Autofahrerin recht. Ihr habe ein Anspruch auf Schadenersatz zugestanden. Wer an einer Tiefgaragenrampe anfahre, dürfe einen halben Meter zurückrollen. Nachfolgende Fahrzeugführer müssten damit rechnen und einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.05.2013
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 15934
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