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Oberlandesgericht München, Beschluss vom 07.01.2021
- 19 W 1837/20 -
Berufliche Nähe des Ehegatten eines Richters zur Partei eines Rechtsstreits begründet Befangenheitsantrag
Begründete Zweifel an Unvoreingenommenheit des Richters
Besteht zwischen dem Ehegatten eines Richters und der Partei eines Rechtsstreits eine berufliche Nähe, so begründet dies einen Befangenheitsantrag. Denn in diesem Fall bestehen begründete Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2020 fand vor dem Landgericht München II ein Schadensersatzprozess im Zusammenhang mit dem Dieselabgas-Skandal statt. Der Käufer eines Skoda Superb 2.0 TDI begehrte wegen sittenwidriger Schädigung Schadensersatz. Eine der Richterinnen des Prozesses war mit einem Mann verheiratet, der in der Geschäftsleitung eines Automobilzulieferers tätig war. Der Zulieferer war auch für die Beklagte tätig. Der Kläger nahm dies zum Anlass, die
Zweifel an Unvoreingenommenheit wegen beruflicher Nähe des Ehemanns der Richterin zur Beklagten
Das Oberlandesgericht München entschied zu Gunsten des Klägers. Für die Beurteilung der
Kein Vertrauen auf Unterlassen einer Einflussnahme
Auch wenn grundsätzlich davon auszugehen sei, so das Oberlandesgericht, dass
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.02.2021
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
- Landgericht München II, Beschluss vom 07.12.2020
[Aktenzeichen: 11 O 3124/20]
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Dokument-Nr. 29881
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