Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht München, Urteil vom 03.09.1991
- 25 U 1838/91 -
OLG München: Radiogeräusche bereits bei deutlicher Wahrnehmbarkeit störend
Erreichen bestimmter schalltechnischer Messwerte nicht erforderlich
Sind Radiogeräusche vom Nachbarn deutlich wahrnehmbar, so sind sie bereits als störend anzusehen. Das Erreichen eines bestimmten schalltechnischen Messwerts ist nicht erforderlich. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beschwerte sich der Besitzer eines Reihenhauses über zu lautes Radiohören seines Nachbarn. Dieser hatte auf seiner Terrasse Außenlautsprecher angebracht und hörte darüber seit Jahren Radio. Ein beauftragter Sachverständiger ermittelte Lärmpegelwerte von 41 bis 43 dB (A). Der Reihenhausbesitzer erhob daher Klage auf Unterlassung.
Anspruch auf Unterlassung bestand
Das Oberlandesgericht München entschied zu Gunsten des Reihenhausbesitzers. Dieser habe gegenüber seinem Nachbarn ein Anspruch auf Unterlassung der Grundstücksbeeinträchtigung aufgrund der Radiogeräusche zugestanden (§ 1004 BGB).
Belästigung von Radiosendungen schon bei deutlicher Wahrnehmbarkeit
Eine durch Radiogeräusche hervorgerufene Lärmimmission wirke sich bereits dann als belästigend aus, so das Oberlandesgericht weiter, wenn die übertragenen Sendungen deutlich wahrnehmbar sind und der
Radiohören im Freien nicht üblich
Weiterhin habe das Radiohören im Freien in einer ruhigen Wohngegend nach Auffassung des Gerichts keine ortsübliche Grundstücksnutzung dargestellt. Dies sei nicht mit Geräuschen zu vergleichen, die von spielenden Kindern, gesellschaftlichen Unterhaltungen, von Gartenarbeiten oder von an- und abfahrenden Autos herrühren.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.05.2013
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 1991, Seite: 1064 MDR 1991, 1064 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 1991, Seite: 1492 NJW-RR 1991, 1492
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15916
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15916
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.