wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4.5/0/5(4)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 20.08.2020
13 U 1187/20 -

Nichtragen eines Fahrradhelms im Alltagsradverkehr begründet kein Mitverschulden

Ausnahme unter Umständen bei Rennradfahrern und Mountainbike-Fahrern

Das Nichttragen eines Fahrradhelm im Alltagsradverkehr begründet kein Mitverschulden für Kopfverletzungen nach einem Unfall. Eine Ausnahme kann bei Rennradfahrern und Mountainbike-Fahrern gelten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es im September 2017 zwischen einem Pkw-Fahrer und einer Radfahrerin zu einem Unfall als der Pkw-Fahrer nach rechts abbiegen wollte und dabei die Radfahrerin übersah. Die Radfahrerin erlitt bei dem Unfall eine schwere Kopfverletzung. Im anschließenden Schadensersatzprozess vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth ging es unter anderem um die Frage, ob der Radfahrerin wegen des Nichttragens eines Fahrradhelms ein Mitverschulden an den Verletzungsfolgen anzulasten sei. Das Landgericht verneinte dies. Nunmehr musste das Oberlandesgericht Nürnberg eine Entscheidung treffen.

Kein Mitverschulden wegen fehlenden Fahrradhelms

Das Oberlandesgericht Nürnberg bestätigte die Ansicht des Landgerichts. Der Radfahrerin sei kein Mitverschulden anzulasten, weil diese keinen Fahrradhelm getragen hat. Der Bundesgerichtshof hatte im Jahr 2014 entschieden, dass ein Mitverschulden durch das Nichttragen eines Schutzhelms dann vorliegen könne, wenn zum Unfallzeitpunkt nach allgemeinen Verkehrsbewusstsein das Tragen eines Helms beim Fahrradfahren zum eigenen Schutz erforderlich ist (BGH, Urt. v. 17.06.2014 - VI ZR 281/13 -). Ein solches Verkehrsbewusstsein bestehe aber nach wie vor nicht. Die bei weitem überwiegende Mehrheit der erwachsenen Bevölkerung nutze nach wie vor keinen Helm beim Fahrradfahren, insbesondere nicht innerorts im Alltagsradverkehr. Eine allgemeine Verkehrsauffassung des Inhalts, dass Radfahren eine Tätigkeit darstellt, die generell derart gefährlich ist, dass sich nur derjenige verkehrsgerecht verhält, der einen Helm trägt, bestehe nach wie vor nicht.

Ausnahme unter Umständen bei Rennradfahrern und Mountainbike-Fahrern

Etwas anderes könne für bestimmte Formen des sportlichen Radfahrens gelten, so das Oberlandesgericht, die mit erheblich gesteigertem (Kopf-)Verletzungsrisiko verbunden sind, etwa beim Rennradfahren mit tiefer Kopfhaltung und Fixierung der Schuhe an den Pedalen oder beim Mountainbike-Fahren im freien Gelände.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.09.2020
Quelle: Oberlandesgericht Nürnberg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 13.03.2020
    [Aktenzeichen: 8 O 2688/19]

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 29246 Dokument-Nr. 29246

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil29246

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.5 (max. 5)  -  4 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?