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Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 25.03.2021
- 13 U 1810/20 -
Rechtsanwalt ist Cousin der Richterin: Regelmäßiger Kontakt begründet Besorgnis der Befangenheit
Anwaltliche Tätigkeit nur in erster Instanz und verwandter Richter im Berufungsverfahren unerheblich
Ist der Rechtsanwalt einer Prozesspartei der Cousin einer Richterin, so begründet dies die Besorgnis der Befangenheit, wenn zwischen dem Rechtsanwalt und der Richterin ein regelmäßiger persönlicher Kontakt besteht. Unerheblich für die Besorgnis der Befangenheit ist, dass der Anwalt nur in erster Instanz tätig war und die verwandte Richterin im Berufungsverfahren tätig ist. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Berufungsverfahrens vor dem Oberlandesgericht Nürnberg wurde eine
Ablehnung der Richterin wegen Besorgnis der Befangenheit
Das Oberlandesgericht Nürnberg lehnte die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.04.2021
Quelle: Oberlandesgericht Nürnberg, ra-online (vt/rb)
- BGH: Besorgnis der Befangenheit bei Beschäftigung der Ehefrau des Richters bei Rechtsanwalt des Prozessgegners
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.06.2018
[Aktenzeichen: I ZB 58/17]) - Verschweigen einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft zur erstinstanzlichen Richterin begründet Zweifel an Unparteilichkeit des Rechtsmittelrichters
(Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 12.05.2015
[Aktenzeichen: 2 B 40/15]) - Mehrfache Telefonate einer Richterin mit Anwalt eines Verfahrensbeteiligten vor Klagerücknahme begründet keine Besorgnis der Befangenheit
(Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 02.02.2023
[Aktenzeichen: L 18 SF 210/22 AB])
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Dokument-Nr. 30109
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