Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 06.05.2021
- 1 U 10/21 -
Kein Anspruch aus Betriebsschließungsversicherung wegen Corona-Pandemie
COVID 19 nicht vom Versicherungsschutz erfasst
Das OLG Oldenburg hat einen Anspruch eines Hoteliers aus der Betriebsschließungsversicherung für coronabedingt erlittene finanzielle Einbußen abgelehnt, da zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in den Versicherungsbedingungen Covid 19 nicht erwähnt war.
Wegen der gegen die Corona-Pandemie ergriffenen Maßnahmen mussten Hotels und Gaststätten lange Zeit schließen. Sie haben erhebliche finanzielle Einbußen erlitten. Viele Hotel- und Gaststättenbetreiber besitzen eine Versicherung, die auch die mit einer behördlichen
Hotelier verlangte von Versicherung Ersatz für Verluste
In einem jetzt vor dem Oberlandesgericht Oldenburg verhandelten Fall hatte ein Hotelier aus Ostfriesland eine solche
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war COVID 19 in Versicherungsbedingungen nicht erwähnt
Das OLG hat jetzt die Entscheidung des Landgerichts Aurich bestätigt: Der Mann hat keinen Anspruch gegen die Versicherung. In den zwischen den Parteien vereinbarten
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.07.2021
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg, ra-online (pm/ab)
- Kein Anspruch auf Entschädigung aus Betriebsschließungsversicherung
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.02.2021
[Aktenzeichen: 2-08 O 186/20])(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.02.2021
[Aktenzeichen: 2-08 O 147/20]) - Kein Versicherungsschutz aus Betriebsschließungsversicherung wegen Corona-Pandemie
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.05.2021
[Aktenzeichen: 3 U 34/21])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 30502
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil30502
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.