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Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 26.06.2014
- 1 U 132/13 -
Kfz-Besitzerin hat nach falscher Auskunft in Kfz-Werkstatt Anspruch auf Nutzungsausfall
Werkstatt rät zu Unrecht von weiterer Nutzung des Fahrzeugs wegen eines vermuteten Motor- oder Getriebeschadens ab
Eine Kfz-Werkstatt, die den Verdacht äußert, dass sich bei dem Fahrzeug einer Kundin nach Einbau eines Austauschmotors in einer anderen Werkstatt ein Motor- oder Getriebeschaden eingestellt hat und ihr von der Nutzung ihres Fahrzeugs abrät, haftet gegenüber der Kundin für dem daraus entstandenen Nutzungsausfall, wenn sich der Verdacht im Nachhinein als falsch herausstellt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls hatte die
Geäußerter Verdacht eines Motor- oder Getriebeschadens stellt sich als falsch heraus
Die Klägerin führte daraufhin ein Beweissicherungsverfahren gegen die andere
OLG bejaht Anspruch auf Nutzungsausfall
Die Klägerin verlangte als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.07.2014
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
- Landgericht Osnabrück, Urteil
[Aktenzeichen: 4 O 1478/13]
- Käufer hat Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens auch nach Rücktritt vom Kaufvertrag
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.04.2010
[Aktenzeichen: VIII ZR 145/09]) - Werkstatt haftet nicht für Motorschaden, wenn sie bei einer Generalüberholung ein fehlerhaftes Originalteil einbaut
(Landgericht Coburg, Urteil vom 03.07.2007
[Aktenzeichen: 22 O 188/07])
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Dokument-Nr. 18426
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