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Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 31.07.2014
- 1 U 19/14 -
Vorfahrt missachtet: Radfahrerin haftet allein bei verschuldetem Unfall mit Kfz
Haftungsanteil für allgemeine Betriebsgefahr des Pkw entfällt bei einem eindeutigen Verstoß gegen die Vorfahrtsregeln durch einen Fahrradfahrer
Bei einem eindeutigen Verstoß gegen die Vorfahrtsregeln durch einen Fahrradfahrer entfällt der Haftungsanteil für den Autofahrer. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden und eine Fahrradfahrerin zur Zahlung von Schadensersatz und eines Schmerzensgeldes an einen Autofahrer verurteilt.
Im vorliegenden Fall ereignete sich im Februar 2012 gegen 6 Uhr auf der Nadorster Straße in Oldenburg ein Verkehrsunfall. Die Ampel an der Einmündung der Friesenstraße war zu dieser Zeit noch ausgeschaltet. Der Kläger befuhr mit seinem Pkw die Straße stadteinwärts. Die damals 20-jährige beklagte Fahrradfahrerin befuhr die gegenüberliegende Fahrbahnseite stadtauswärts. Vor dem Pkw des Klägers fuhr ein Bus, der zum Anhalten auf den rechten Busstreifen bog. Der Kläger fuhr sodann auf seiner Fahrspur an dem Bus links vorbei. Bei dem Versuch der Fahrradfahrerin mit ihrem
Widerklage der Fahrradfahrerin auf Schadensersatz und Schmerzensgeld abgewiesen
Der Haftpflichtversicherer der Fahrradfahrerin übernahm 50 % des Schadens. Der Autofahrer verlangte mit seiner Klage die vollständige Übernahme des Schadens sowie die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 500 €. Demgegenüber verlangte die Fahrradfahrerin ihrerseits mit einer Widerklage die vollständige Erstattung ihres Schadens in Höhe von 5.000 € und ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 €. Das Landgericht gab der Klage weitgehend statt und wies die Widerklage ab. Die Berufung der Beklagten hatte keinen Erfolg.
Kein Verkehrsverstoß des Autofahrers feststellbar
Aus Sicht des Senats war die Fahrradfahrerin für den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2014
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ ra-online
- Landgericht Oldenburg, Entscheidung
[Aktenzeichen: 1 O 3207/12)]
- Radfahrer hat bei einem Unfall nach Nutzung der Gegenfahrbahn keinen Anspruch auf Schmerzensgeld
(Amtsgericht München, Urteil vom 12.12.2012
[Aktenzeichen: 345 C 23506/12]) - AG München zur Haftung bei einem Autounfall mit einem aus falscher Richtung entgegenkommenden Fahrradfahrer
(Amtsgericht München, Urteil vom 05.06.2009
[Aktenzeichen: 343 C 5058/09])
Jahrgang: 2015, Seite: 94 DAR 2015, 94
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Dokument-Nr. 18668
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