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Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 12.06.2014
- 1 U 87/13 -
Ehemaliger Pfarrer zur Zahlung von 220.000 Euro verurteilt
Pflichtwidrige Geschäftsführung gibt Anlass für Sonderprüfung
Die Verurteilung eines ehemaligen Pfarrers und vorsitzenden Kuratoriumsmitglieds einer Stiftung der katholischen Kirche zur Rückzahlung von mehr als 220.000 Euro wurde nunmehr vom Oberlandesgericht Oldenburg bestätigt.
Im vorliegenden Fall nahm die
Stiftung hat Anspruch auf Kostenerstattung
Der Senat sprach der
Verwendung der erhaltenen Zahlung für "seelsorgische Zwecke" von knapp 43.000 Euro nicht nachvollziehbar
Darüber hinaus verpflichtete der Senat den Beklagten zur
Rückzahlung von weiteren 100.000 Euro wegen fehlendem Rechtsgrund
Der Beklagte muss darüber hinaus auch das von ihm in den Jahren 1998 bis 2006 als Barzahlung oder per Scheck erlangte Geld in Höhe von insgesamt 100.000 Euro zurückzahlen. Der Beklagte hatte diese Zahlungen nach Auffassung des Senats erhalten, ohne dass ein Rechtsgrund dafür ersichtlich ist.
Behauptung betreffendes Konto sei Treuhandkonto als widerlegt anzusehen
Schließlich sei der Beklagte auch deshalb ungerechtfertigt bereichert, weil er sich im Jahr 2002 und 2004 Beträge von 18.000 Euro und 15.000 Euro überwiesen habe. Der Senat sah die Behauptung des Beklagten, das betreffende Konto der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.07.2014
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ ra-online
- Landgericht Oldenburg, Entscheidung
[Aktenzeichen: 4 O 3422/12]
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Dokument-Nr. 18410
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