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Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 11.08.2015
- 13 U 25/15 -
15.000 Euro Schmerzensgeldzahlung wegen Veröffentlichung von pornographischen Fotomontagen im Internet gerechtfertigt
Gericht rügt schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einen Mann aus Oldenburg verurteilt, seiner Schwägerin für die Veröffentlichung pornografischer Fotomontagen im Internet ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro zu zahlen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls wurde im Oktober 2010 darauf aufmerksam gemacht, dass pornografische Darstellungen ihrer Person auf verschiedenen Websites im
LG verurteilt Beklagten wegen schwerwiegender Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zur Zahlung von Schmerzensgeld
Die Klägerin erhob Klage vor dem Landgericht Oldenburg, mit der sie ihren Schwager auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Anspruch nahm. Das Landgericht führte eine umfangreiche Beweisaufnahme durch und gelangte zu der Überzeugung, dass der Beklagte die Fotomontagen erstellt und im
OLG reduziert Höhe des Schmerzensgeldes
Dagegen legte der Beklagte Berufung beim Oberlandesgericht Oldenburg ein. Er stritt den Tatvorwurf weiterhin ab und hielt die Beweiswürdigung des Landgerichts für falsch. Außerdem war er der Meinung, dass das zuerkannte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.10.2015
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
- Landgericht Oldenburg, Urteil vom 02.03.2015
[Aktenzeichen: 5 O 3400/13]
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Dokument-Nr. 21742
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