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Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 10.12.2013
- 13 W 32/13 -
Onlineportal muss 10.000 Euro Ordnungsgeld für Nichtentfernung eines Videos zahlen, das Polizisten bei Polizeieinsatz zeigt
Onlinedienst einer großen deutschen Tageszeitung verletzt Persönlichkeitsrechte von fünf Polizisten
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einen Beschluss des Landgerichts Aurich bestätigt, das gegen den Onlinedienst einer großen deutschen Tageszeitung ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro verhängt hat. Dieser hatte gegen eine am 26. August 2013 ergangene einstweilige Verfügung verstoßen.
In dem vorzuliegenden Fall wurde dem
Herabsetzung des Ordnungsgeldes kann nicht in Betracht gezogen werden
Mit seiner Beschwerde begehrte der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.01.2014
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
Jahrgang: 2014, Seite: 443 K&R 2014, 443 | Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht Rechtsprechungsdienst (ZUM-RD)
Jahrgang: 2014, Seite: 298 ZUM-RD 2014, 298
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Dokument-Nr. 17476
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