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Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 25.03.2010
- 14 U 77/09 -
OLG Oldenburg zum Abholzen von Bäumen auf einem gemieteten Grundstück
Eigenmächtiges Fällen von Bäumen führt zu Schadensersatzpflicht des Mieters gegenüber seines Vermieters
Der Mieter einer Mietsache darf das Eigentum des Vermieters nicht schädigen. Wenn der Mieter eines Grundstücks ohne vorherige Zustimmung des Grundstückeigentümers zahlreiche Bäume auf dem Grundstück fällt, macht er sich schadensersatzpflichtig. Das entschied das Oberlandesgericht Oldenburg.
Die Klägerin ist Eigentümerin eines Grundstücks in Lathen. Die Beklagte hat einen Teil des Grundstücks gemietet. Um die Sicherheit der von ihr betriebenen Anlage zu erhöhen, hatte die Beklagte die Bundesforstbehörde mit dem Abholzen von Bäumen beauftragt. Insgesamt wurden 55
Mieterin verletzt schuldhaft Pflichten aus Mietvertrag
Das Oberlandesgericht hat in der heute verkündeten Entscheidung das Landgericht Osnabrück bestätigt. Die Beklagte ist zum Schadensersatz verurteilt worden. Die Beklagte habe schuldhaft ihre Pflichten aus dem Mietvertrag verletzt, da ein Einverständnis der Grundstückseigentümerin mit den Baumfällarbeiten nicht vorgelegen habe. Die Höhe des Schadensersatzes ergebe sich aus dem entgangenen Gewinn der Klägerin.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.03.2010
Quelle: ra-online, OLG Oldenburg
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Dokument-Nr. 9420
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