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Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 29.03.2017
- 4 UFH 1/17 (Beschluss v. 31.01.2017 und 4 UF 12/17 -
Bei Streit zwischen Eheleuten kann Wohnung nach Trennung einem Ehepartner gerichtlich zugesprochen werden
Gerichtliche Zuweisung zur Vermeidung unbilliger Härte
Trennen sich Eheleute, kann es schnell zum Streit um die Wohnung kommen. Können sie sich nicht einigen, kann ein Gericht die Wohnung einem der beiden zusprechen, wenn dies nötig ist, um eine "unbillige Härte" zu verhindern (§ 1361 b BGB). Das kommt insbesondere dann in Betracht, wenn sonst das Wohl von im Haushalt lebenden Kindern beeinträchtigt ist. Aber auch andere Fälle sind denkbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte sich ein Ehemann, der zunächst aus der
Gericht hält weiteres Zusammenleben für unzumutbar
Das Oberlandesgericht Oldenburg gab jedoch der Frau Recht. Ein weiteres Zusammenleben mit ihrem Mann wäre ihr nicht zumutbar gewesen. Er hätte auf ihrem Anrufbeantworter eine erhebliche Drohung hinterlassen und sich gewaltsam Zugang zu der
Zuweisung der Wohnung an die Ehefrau aufgrund der Umstände verhältnismäßig
Aufgrund der Gefährdungslage für die Ehefrau sei die Zuweisung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.05.2017
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
- Kindeswohl kann Zuweisung der Ehewohnung bei getrennt lebenden Ehegatten bestimmen
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 24.09.2013
[Aktenzeichen: 2 UF 58/13]) - BGH: Auf Eigentum gestütztes Verlangen eines Ehegatten zur Herausgabe der Ehewohnung während Trennungszeit unzulässig
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 28.09.2016
[Aktenzeichen: XII ZB 487/15])
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Dokument-Nr. 24311
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