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Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 29.01.2018
- 4 WF 11/18 -
Eigenmächtige Verfügung über Sparvermögen des Kindes durch ein Elternteil begründet Auskunftsanspruch des anderen Elternteils
Auskunftsanspruch aufgrund gemeinsamer elterlicher Sorge
Verfügt ein Elternteil über das Sparvermögen des Kindes, so steht dem anderen Elternteil ein Anspruch auf Auskunft über den Verbleib des Vermögens zu, wenn beiden Eltern die gemeinsame elterliche Sorge zu steht. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall lebten die miteinander verheirateten Eltern eines achtjährigen Sohnes getrennt. Der Sohn lebte bei der Mutter. Jedoch stand beiden Eltern die
Amtsgericht hält lediglich Kind für auskunftsberechtigt
Das Amtsgericht Oldenburg erkannte lediglich dem
Oberlandesgericht bejaht Auskunftsanspruch des Kindesvaters
Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied zu Gunsten des Kindesvaters. Ihm stehe der geltend gemachte
Sorgerecht beinhaltet Auskunftspflicht zwischen Eltern
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts zeige der § 1686 BGB, der ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.10.2018
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Oldenburg, Beschluss vom 21.12.2017
[Aktenzeichen: 6 F 2161/17 RL]
Jahrgang: 2018, Seite: 601 MDR 2018, 601 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2018, Seite: 1766 NJW 2018, 1766 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2018, Seite: 453 NJW-RR 2018, 453
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Dokument-Nr. 26538
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