wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 05.09.2008
6 U 189/07 -

Kein Schadensersatz für Unfall mit Rennrad auf verschwenktem Radweg

Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte über die Klage eines Rennradfahrers wegen eines Fahrradunfalls zu entscheiden. Der Kläger war trotz eingeschaltetem Fahrradlicht in der Dunkelheit mit seinem Rennrad in einem Graben gelandet, weil der Radweg im Bereich einer Zuwegung einen plötzlichen Schlenker nach rechts macht. Dabei hatte er sich Verletzungen zugezogen und Schäden an Kleidung und Fahrrad erlitten. Seine Klage gegen den beklagten Landkreis blieb ohne Erfolg.

Der Fall ereignete sich im September 2006 auf einem Radweg entlang einer Landstraße außerhalb der Stadt Melle. Dort verläuft rechts neben einem Radweg ein Graben. Im Bereich einer Feldzufahrt schwenkt der Radweg nach rechts, während der Graben weiter geradeaus verläuft. Nach Angaben des Klägers befuhr dieser im September 2006 gegen frühen Morgen in der Dunkelheit diesen Radweg mit seinem Rennrad mit einer Geschwindigkeit von ca. 20 km/h. Da er die Verschwenkung wegen fehlender Warnhinweise nicht rechtzeitig erkannt hatte, war er in den Graben gestürzt und hatte sich erhebliche Verletzungen zugezogen.

Das Landgericht Osnabrück hatte seine Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld abgewiesen, weil der beklagte Landkreis keine Verkehrssicherungspflicht verletzt habe. Die Berufung des Klägers vorm Oberlandesgericht Oldenburg blieb ohne Erfolg. Eine wechselseitige Verschwenkung von Radweg und Graben sei für einen bei Dunkelheit mit eingeschalteter Fahrradbeleuchtung mit normaler Geschwindigkeit fahrenden Radfahrer nicht so gefahrenträchtig, dass das Unterlassen eines Warnhinweises die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht darstelle. Die Verschwenkung von Radwegen außerhalb eines Siedlungszusammenhanges entspreche der allgemeinen Lebenserfahrung. Auch für Radfahrer gelte das Sichtfahrgebot aus § 3 Abs. 1 Satz 4 StVO. Radfahrer, die sich vorschriftsmäßig am rechten Rand des Radweges orientierten, können die fragliche Verschwenkung auch im Dunkeln nicht übersehen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.10.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Oldenburg vom 25.09.2008

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 6762 Dokument-Nr. 6762

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6762

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?