Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Rostock, Urteil vom 10.07.2009
- 5 U 334/08 -
Gemeinde haftet für ihre Baumkontrolleure, wenn ein Baum umfällt und einen Unfall verursacht
Gemeinde muss Straßenbäume sorgfältig kontrollieren und dabei fachlich vorgebildete Kontrolleure einsetzen
Das Oberlandesgericht Rostock hat die Berufung einer Gemeinde zurückgewiesen, die vom Landgericht Rostock dem Grunde nach verpflichtet worden war, einem Autofahrer Schmerzensgeld und Schadensersatz zu leisten. Der Autofahrer war im September 2006 auf einer Bundesstraße unterwegs, als eine Pappel, die als erste an einem einmündenden Feldweg stand, stürzte und den PKW des Klägers unter sich begrub. Die Pappel war zu 70 % innerlich verfault und brach 30 cm über dem Boden ab. Bei dem Unfall wurde der PKW des Klägers beschädigt und er selbst schwer verletzt.
Die beklagte Gemeinde (hier: Stadt Güstrow) hatte die später umgestürzte Pappel im August 2005 und im Februar 2006 kontrollieren lassen. Das Straßenbauamt schätzte die Pappel als abbruchgefährdet ein und sah sie zum Fällen vor. Der Landkreis als Genehmigungsbehörde für Baumfällungen erkannte dies nicht als dringlich an. Ein bei der beklagten Gemeinde beschäftigter Bediensteter führte im Februar 2006 eine Baumkontrolle durch und schätzte die Pappel als vital ein.
OLG: Gemeinde hat Verkehrssicherungspflicht
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Rostock traf die beklagte Gemeinde eine besonders strenge
Baumkontrolleur war nicht sorgfältig genug
Der von der Beklagten betraute
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.11.2009
Quelle: ra-online, Oberlandesgericht Rostock
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 8807
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8807
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.