Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Rostock, Beschluss vom 29.10.2004
- 6 U 212/03 -
Beim Diskobesuch den Autoschlüssel nicht in der abgelegten Jacke hinterlassen
Beim Diebstahl des Autos droht der Verlust des Versicherungsschutzes
Ein Diskobesucher, der seine Autoschlüssel in seiner unbeaufsichtigt abgelegten Jacke hinterlässt, hat keinen Anspruch gegen seine Versicherung, wenn ihm der Schlüssel und damit das parkende Auto entwendet werden. Das hat das Oberlandesgericht Rostock entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein junger Mann seine Jacke in der Disko ausgezogen und - so meinte er - gut "versteckt". Im Verlauf des Abends wurden dem Mann der
Richter: Grobe Fahrlässigkeit
Das Gericht war der Ansicht, dass der Mann grob fahrlässig handelte. Er habe die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in hohem Maße außer Acht gelassen und einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt.
Mit Diebstählen muss gerechnet werden
In einer Diskothek müsse wegen der einfachen Zugriffsmöglichkeit und der Anonymität der Besucher sowie der fehlenden Übersichtlichkeit regelmäßig mit Diebstählen von herumliegenden Kleidungsstücken gerechnet werden.
Es sei auch damit zu rechnen, dass die Räumlichkeiten unauffällig abgesucht würden. Ein Verstauen von Kleidungsstücken unter oder in einer Sitzecke sei nicht geeignet, diese Möglichkeit zu unterbinden, da die Jacke auch dann dem Zugriff unberechtigter Dritter ausgesetzt sei (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 2004, 411).
Für Diebe ist es naheliegend auch nach Fahrzeugschlüsseln zu suchen
Da Diskotheken regelmäßig spät abends aufgesucht und mit Fahrzeugen angefahren würden, liege es für Diebe auch nahe, nach Fahrzeugschlüsseln zu suchen (vgl. auch OLG Hamburg, VersR 1995, 1347 - Belassen einer Lederjacke im Umkleideraum eines Fitnesstudios). Aufgrund der neuen technischen Entwicklung mit elektronischen Schließmechanismen sei es dann auch leicht, unter mehreren Fahrzeugen das konkrete Fahrzeug zu finden.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.01.2006
Quelle: ra-online, OLG Rostock (vt/pt)
- Landgericht Rostock, Urteil vom 30.10.2003
[Aktenzeichen: 9 O 249/03]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 1806
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss1806
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.