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Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 22.01.2015
- 4 U 69/14 -
Rückwärtsfahrender Lkw-Fahrer haftet für Kollision mit falsch fahrender Radfahrerin
Verbot des Befahrens von linken Radwegen dient nicht dem Schutz des Einbiegenden
Kommt es zu einer Kollision zwischen einem rückwärts in ein Grundstück einfahrenden Lkw und einem auf der falschen Seite fahrendem Radfahrer, so haftet dafür allein der Lkw-Fahrer. Zwar ist das Befahren von linken Radwegen grundsätzlich verboten. Dieses Verbot dient aber nicht dem Schutz des Einbiegenden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2011 kam es zwischen einer auf der falschen Seite fahrenden Radfahrerin und einem rückwärts in ein Grundstück einfahrenden Lkw zu einer
Landgericht lastet Radfahrerin 60 % Mitverschulden an
Das Landgericht Saarbrücken entschied, dass der Lkw-Fahrer für die Unfallfolgen nur zu 40 % hafte. Da die Radfahrerin verbotswidrig auf dem Gehweg gefahren sei, sei ihr ein
Oberlandesgericht verneint Mitverschulden der Radfahrerin
Das Oberlandesgericht Saarbrücken entschied zu Gunsten der Radfahrerin und hob daher die erstinstanzliche Entscheidung auf. Ein
Anscheinsbeweis sprach für Verkehrsverstoß des Lkw-Fahrers
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts sei dem Lkw-Fahrer zunächst ein Verstoß gegen § 9 StVO vorzuwerfen gewesen. Das Rückwärtseinfahren in ein Grundstück sei als
Kein Mitverschulden der Radfahrerin aufgrund verbotswidriger Benutzung des Gehwegs
Der Radfahrerin sei nach Auffassung des Oberlandesgerichts kein
Verbot des Befahrens von linken Radwegen dient nicht dem Schutz des Einbiegenden
Die Radfahrerin habe zwar entgegen § 2 Abs. 4 Satz 4 StVO verbotswidrig den
Rückwärtsfahrt war nicht rechtzeitig zu bemerken
Ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.08.2015
Quelle: Oberlandesgericht Saarbrücken, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 09.04.2014
[Aktenzeichen: 4 O 134/12]
- Alleinhaftung des Radfahrers auf Gehweg bei Kollision mit Grundstückseinfahrer
(Landgericht Erfurt, Urteil vom 14.03.2007
[Aktenzeichen: 8 O 1790/06]) - Auf Bürgersteig fahrender erwachsener Radfahrer haftet bei Unfall allein für Schaden
(Amtsgericht Hannover, Urteil vom 29.03.2011
[Aktenzeichen: 562 C 13120/10])
Jahrgang: 2015, Seite: 455 MDR 2015, 455 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2015, Seite: 798 NJW-RR 2015, 798
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Dokument-Nr. 21389
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