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Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.06.2011
- 10 WF 86/11 -
OLG Schleswig-Holstein zu den Voraussetzungen für den Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe beim Elternstreit um einen Kinderausweis
Vermittlungstermin beim Jugendamt für Eltern nur bei Erhalt eines Termins binnen einer Frist von einem Monat zumutbar
Ohne Kinderausweis kann ein Elternteil sein Kind nicht auf eine Urlaubsreise ins Ausland mitnehmen. Ist der andere Elternteil mit der Ausstellung des Kinderausweises nicht einverstanden, so bleibt bei einem gemeinsamen Sorgerecht als Ausweg, das Jugendamt um eine Vermittlung zu bitten oder zu Gericht zu gehen. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hatte darüber zu entscheiden, in welchen Fällen ein Elternteil, der sich finanziell selbst kein gerichtliches Verfahren leisten kann, Verfahrenskostenhilfe als staatliche Leistung über den direkten Weg zu Gericht erhält.
Im zugrunde liegenden Fall wollte eine Mutter mit ihren beiden neun Monate und zwei Jahre alten Kindern Verwandte in Holland besuchen. Für das jüngste Kind war noch kein Kinderausweis vorhanden. Die
Vermittlungsversuche beim Jugendamt führen regelmäßig zu unnützen Zeitverzögerungen
Das Oberlandesgericht sah das Handeln der Mutter nicht als mutwillig an und gewährte ihr Verfahrenskostenhilfe. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass in den Verfahrensvorschriften ein obligatorisches (verpflichtendes) Schlichtungsverfahren beim
Jugendamt muss binnen einer Frist von einem Monat Vermittlungstermin anbieten können
Diese ist einem Elternteil, der auf Verfahrenskostenhilfe angewiesen ist, nur zumutbar, wenn eine
Vater stellt Bedenken gegen Urlaubsreise im gerichtlichen Verfahren zurück
Im vorliegenden Fall hatte sich der Vater außergerichtlich mehrfach geweigert, der Ausstellung eines Kinderausweises zuzustimmen, so dass das Oberlandesgericht es als wenig wahrscheinlich ansah, dass der Kindesvater bereits im Rahmen einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.06.2011
Quelle: Oberlandgericht Schleswig-Holstein/ra-online
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Dokument-Nr. 11803
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