wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.12.2011
6 U 30/11 -

Getarnte Anzeige: Auf einer mit "Anzeigen-Forum" überschriebenen Seite darf eine Anzeige im Layout eines redaktionellen Beitrags erscheinen

Anzeigen erschienen in derselben Form wie Redaktionsbeiträge / Kein Wettbewerbsverstoß

Ein Zeitungsverlag aus Schleswig-Holstein handelt nicht wettbewerbswidrig, wenn er auf einer Zeitungsseite, die deutlich mit "Anzeigen-Forum" überschrieben ist, Anzeigen in derselben Form wie Redaktionsbeiträge veröffentlicht. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht sieht hierin keinen Wettbewerbsverstoß, weil ein Leser der Zeitung die Werbeanzeige von den redaktionellen Beiträgen in der Zeitung ausreichend unterscheiden kann.

Die Zeitungsanzeige mit der Überschrift "Mit starken Wellen gegen Fett" pries in höchsten Tönen die Vorzüge einer Ultraschallwellentherapie, die den Fettabbau im menschlichen Körper beschleunigen sollte. Die Anzeige enthielt einen Bericht über eine Kosmetikerin, die diese Methode als Alternative zur Fettabsaugung anwendet, und endete mit den Kontaktdaten des Kosmetikstudios. Vom Layout her war die Anzeige wie ein redaktioneller Artikel gestaltet. Finanziert worden war die Anzeige von der Kosmetikerin. Zusammen mit anderen Anzeigen von Unternehmen erschien sie im November 2010 in einer schleswig-holsteinischen Zeitung auf einer Seite, die mit "Anzeigen-Forum" überschrieben war. Gegen den an der Westküste ansässigen Zeitungsverlag klagte ein Verband aus Berlin und machte geltend, dass in der Anzeigengestaltung eine unzulässige geschäftliche Handlung des Verlages nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorliege.

Nicht jede Anzeige muss stets einzeln als solche gekennzeichnet sein

Es liegt nach der Urteil des Oberlandesgericht Schleswig keine unzulässige geschäftliche Handlung des Zeitungsverlages und damit auch kein Wettbewerbsverstoß vor. Ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Leser kann die beanstandete Anzeige ohne weiteres als Werbung erkennen. Hierfür sprechen die deutliche Kennzeichnung der gesamten Seite als "Anzeigen-Forum" und die "durchweg lobenden, beinahe überschwänglichen" Formulierungen in der Anzeige. Nicht jede Anzeige muss stets einzeln als solche gekennzeichnet sein.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.01.2012
Quelle: ra-online, Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (pm/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Wettbewerbsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 12824 Dokument-Nr. 12824

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12824

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?