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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21.02.2019
- 7 U 134/16 -
Verstoß gegen Schadensminderungspflicht wegen längerer Nichtbehandlung einer unfallbedingt erlittenen Depression
Unfallopfer erhält reduzierten Verdienstausfallschaden
Lässt ein Unfallopfer seine unfallbedingt erlittene Depression über längere Zeit nicht behandeln, so verstößt er gegen seine Schadensminderungspflicht. Dies führt zur Reduzierung seines Anspruchs auf Verdienstausfallschaden. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2004 erlitt ein Motorradfahrer unverschuldet einen schweren
Anspruchskürzung wegen Nichtbehandlung der Depression
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschied, dass sich der Kläger wegen fehlender ärztlicher Behandlung seiner depressiven Störung eine Anspruchskürzung entgegenhalten müsse. Es liege insoweit ein Mitverschulden vor, nämlich ein Verstoß gegen die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.07.2020
Quelle: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Kiel, Urteil vom 09.12.2016
- BGH: Unterbrechung einer Therapie kann Haftung des Schädigers für psychische Beeinträchtigung des Geschädigten ausschließen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.02.2015
[Aktenzeichen: VI ZR 8/14]) - Erwerbsobliegenheit bei Verdienstausfallschaden: Pflicht des Unfallgeschädigten zur zumutbaren Einsetzung der verbliebenen Arbeitskraft
(Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 09.01.2014
[Aktenzeichen: 7 U 83/13])
Jahrgang: 2019, Seite: 425 NJW-Spezial 2019, 425
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Dokument-Nr. 28940
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