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Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 16.11.2016
- 3 U 98/16 -
Wohnungseigentümergemeinschaft steht Anspruch auf Herausgabe von Schließkarten und Schließplan gegen Bauträger zu
Herausgabepflicht stellt Nebenpflicht des Bauvertrags dar
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann nach Errichtung einer Wohnungseigentumsanlage vom Bauträger verlangen, die Schließkarten und den Schließplan der eingebauten Schließanlage herauszugeben. Die Herausgabepflicht stellt eine Nebenpflicht des Bauvertrags dar. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte eine
Anspruch auf Herausgabe der Schließkarten und des Schließplan der Schließanlage
Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied zu Gunsten der
Herausgabepflicht stellt Nebenpflicht des Bauvertrags dar
Die Herausgabepflicht des Bauträgers stelle nach Ansicht des Oberlandesgerichts eine Nebenpflicht des Bauvertrags dar. Nachdem eine
Unzulässige Vernichtung der Schließkarten und des Schließplans
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.06.2018
Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Stuttgart, Urteil vom 15.04.2016
[Aktenzeichen: 26 O 199/15]
Jahrgang: 2017, Seite: 776 BauR 2017, 776 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2017, Seite: 227 NJW-Spezial 2017, 227
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Dokument-Nr. 26048
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