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Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 29.06.2021
- 1 Owi 2 SsBs 40/21 -
Fahrverbot bei Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter
Fahrverbot wegen Drogenfahrt mit E-Scooter rechtmäßig
Die Anordnung eines bußgeldrechtlichen Fahrverbots ist auch bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter rechtmäßig. Bestimmend bleiben die konkreten Umstände der jeweiligen Fahrt. dies hat das Pfälzische Oberlandesgericht entschieden.
Nach den Feststellungen des Bußgeldrichters führte der Betroffene im Herbst 2020 abends im Stadtgebiet von Kaiserslautern einen
AG verhängt Geldbuße und Fahrverbot
Das Amtsgericht Kaiserslautern hat den Betroffenen deshalb wegen einer fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeit des Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung des berauschenden Mittels Kokain (190 ng/mL) zu einer
Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer entscheidend
Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat die Rechtsbeschwerde des Betroffenen als unbegründet verworfen. Zur Begründung hat der Senat im Wesentlichen ausgeführt, dass das Regelfahrverbot nicht alleine wegen der Art des geführten Kraftfahrzeugs (hier: E-Scooter) entfallen könne. Für die Beurteilung der abstrakten Gefährlichkeit der
Gefährdungs- und Verletzungspotential eines E-Scooter für Dritte durch Betäubungsmittelkonsum verstärkt
Auch einem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.03.2022
Quelle: Oberlandesgericht Zweibrücken, ra-online (pm/ab)
- Amtsgericht Kaiserslautern, Beschluss vom 07.04.2021
[Aktenzeichen: 4 OWi 6070 Js 4154/21]
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Dokument-Nr. 31592
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