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Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 08.09.2022
- 1 U 258/21 -
Verkehrssicherungspflicht im Wald - Zur Haftung bei Verletzung beim Besteigen eines „Holzpolters“ -
Klettern auf Holzstämmen ist eigenes Risiko
Wer einen Holzpolter besteigt und dabei verletzt wird, weil Holzstämme infolge des Besteigens verrutschen bzw. ins Rollen kommen, handelt auf eigene Gefahr. Der den Wald Bewirtschaftende haftet hierfür grundsätzlich nicht. Die hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.
Der Kläger war mit seinem Hund im
Verkehrssicherungspflicht umfasst nur Gefahren durch natürlichen Einwirkungen
Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat darauf hingewiesen, dass vor natürlichen Gefahren, die vom
Besondere Sicherungsmaßnahmen nur für Holzstapel in der Nähe von Spiel- oder Grillplätzen
Besondere
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.09.2022
Quelle: Oberlandesgericht Zweibrücken, ra-online (pm/ab)
- Landgericht Zweibrücken, Beschluss vom 17.11.2021
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Dokument-Nr. 32208
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