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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „auf eigene Gefahr“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 08.09.2022
- 1 U 258/21 -
Verkehrssicherungspflicht im Wald - Zur Haftung bei Verletzung beim Besteigen eines „Holzpolters“ -
Klettern auf Holzstämmen ist eigenes Risiko
Wer einen Holzpolter besteigt und dabei verletzt wird, weil Holzstämme infolge des Besteigens verrutschen bzw. ins Rollen kommen, handelt auf eigene Gefahr. Der den Wald Bewirtschaftende haftet hierfür grundsätzlich nicht. Die hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.
Der Kläger war mit seinem Hund im Wald spazieren gegangen. Der Hund war dabei auf einen Holzpolter geklettert, der aus mehreren nebeneinander und übereinander gestapelten Holzstämmen bestand und direkt neben einem Wanderweg lag. Dabei verfing sich die Hundeleine, sodass der Hund nicht wieder vom Stapel herunterklettern konnte. Der Kläger bestieg deshalb den Holzpolter, um den Hund zu "befreien". Dabei kam ein Holzstamm ins Rollen, wodurch der Kläger eingeklemmt und nicht unerheblich verletzt wurde. Das Landgericht Zweibrücken hat die gegen die Gemeinde Hinterweidenthal gerichtete Klage abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Berufung des Klägers blieb erfolglos. ... Lesen Sie mehr
Landgericht Koblenz, Urteil vom 07.04.2022
- 1 O 112/21 -
Kein Schadensersatz wegen Steinschlaggefahr in der Steillage
Klage eines Winzers blieb erfolglos
Muss der Eigentümer eines Hanggrundstücks Schadensersatz zahlen, wenn der Weinanbau auf dem weiter unterhalb liegenden Grundstücks wegen der Gefahr eines Steinschlages eingestellt wird? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu entscheiden.
Der Kläger ist Winzer und seit dem Jahr 2012 Eigentümer eines Weinbergs an der Mosel. Auf einem oberhalb des Weinbergs gelegenen Grundstück, das der beklagten Stadt C. gehört, befindet sich eine Jahrmillionen alte Felsformation. Im Jahr 2020 rodete der Kläger auf seinem Grundstück 681 Rebstöcke Riesling, die sein Vorbesitzer im Jahr 2004 gepflanzt hatte. Er behauptete, von dem Grundstück... Lesen Sie mehr
Landgericht Itzehoe, Urteil vom 09.09.1999
- 3 O 153/99 -
Kein Schadensersatz wegen Ausrutschens auf mit nassem und glitschigem Laub bedeckter Holztreppe ohne Geländer
Betreten auf eigene Gefahr aufgrund deutlicher Erkennbarkeit der Verkehrsunsicherheit
Ist deutlich erkennbar, dass eine Holztreppe ohne Geländer mit nassem und glitschigem Laub bedeckt ist, so geschieht das Betreten der Treppe auf eigene Gefahr. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Ausrutschens besteht dann nicht. Dies hat das Landgericht Itzehoe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau befand sich in den frühen Morgenstunden eines Tages im Oktober 1998 auf einen für die Öffentlichkeit freigegebenen unbefestigten Weg. Dabei passierte sie eine Holztreppe. Diese war nicht mit einem Geländer versehen. Zudem befand sich auf der Treppe nasses und glitschiges Laub. Die Frau betrat die Treppe und glitt auf der vorletzten... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.03.2009
- VI ZR 166/08 -
Schadenersatz nach Pferdetritt: Kein Ausschluss der Tierhalterhaftung wegen Verwirklichung des berufstypischen Risikos eines Tierarztes
Beauftragter Tierarzt handelt nicht auf eigene Gefahr
Wird ein Tierarzt während der ärztlichen Versorgung eines Pferds getreten, so steht ihm grundsätzlich ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Tierhalter zu. Die Tierhalterhaftung ist nicht wegen der Verwirklichung eines berufstypischen Risikos ausgeschlossen. Denn ein beauftragter Tierarzt handelt nicht auf eigene Gefahr. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2006 wurde ein Tierarzt während des Versuchs bei einem Pferd eine rektale Fiebermessung durchzuführen getreten. Aufgrund der dadurch erlittenen Verletzungen klagte er gegen die Tierhalterin auf Schadenersatz.Sowohl das Landgericht Bochum als auch das Oberlandesgericht Bochum... Lesen Sie mehr
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 07.11.1990
- 8 O 277/90 -
Verletzung während Silvesterfeier: Kein Haftungsausschluss aufgrund Schild "Teilnahme auf eigene Gefahr"
Sturz begründete Schadenersatzpflicht des Organisators der Feier
Verletzt sich der Teilnehmer einer Silvesterparty an einem nicht ausreichend beleuchteten Eisenträger, so macht sich der Organisator der Feier schadenersatzpflichtig. Ein Schild mit der Aufschrift "Teilnahme auf eigene Gefahr" führt nicht zu einem Haftungsausschluss. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Osnabrück hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während einer Silvesterparty eines Vereins im Jahr 1988/1989 stürzte ein Teilnehmer der Party und verletze sich dabei an einem im Partyraum hineinragenden Eisenträger. Aufgrund der erlittenen tiefen Schnittverletzung am Hals klagte der Partyteilnehmer gegen den Organisator auf Schadenersatz. Dieser wehrte sich gegen die Inanspruchnahme mit... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht München, Urteil vom 22.11.2012
- 23 U 3830/12 -
Haftung eines 12-Jährigen für Verletzungen aufgrund eines Stockkampfs
Regeln zum Haftungsausschluss bei sportlichen Wettkämpfen fanden keine Anwendung
Verletzt ein 12-Jähriger im Rahmen eines Stockkampfs seinen 13-jährigen Gegner, so hat er Schadenersatz und Schmerzensgeld zu leisten. Soweit ein Haftungsausschluss für Verletzungen angenommen wird, die im Zusammenhang mit einem sportlichen Wettkampf entstehen, kam dies mangels eines festen Regelsystems zwischen den kämpfenden Minderjährigen nicht in Betracht. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall trugen ein zwölf- und dreizehnjähriger Junge einen Stockkampf aus. Dabei kam es durch den etwa 1,5 m langen Holzstock des Zwölfjährigen zu einer Verletzung des Dreizehnjährigen. Dieser klagte daraufhin auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das Landgericht München I wies die Klage ab. Es nahm einen Haftungsausschluss an, der bei Kampfspielen und... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 23.11.2012
- 2 W 600/12 -
Verletzungen aufgrund Pferdetritts - Pferdetrainer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber Tierhalter
Pferdetrainer setzt sich bewusst dem Risiko der Verwirklichung der Tiergefahr aus
Übernimmt ein Pferdetrainer zu Ausbildungszwecken ein Pferd und kommt es infolge eines Tritts des Pferds zu einer Verletzung des Pferdetrainers, so haftet der Tierhalter nicht für den eingetretenen Schaden. Denn der Pferdetrainer setzt sich bewusst dem Risiko der Verwirklichung der Tiergefahr aus. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Eine Pferdetrainerin bildete im Rahmen ihres Betriebs Reiter und Pferde aus. Unter anderem sollte sie einen Grauschimmel ausbilden. Während des Ausladens wurde sie vom Pferd getreten und erlitt dadurch am rechten Kniegelenk eine Verletzung. Sie verlangte daher vom Eigentümer des Grauschimmels Schadenersatz. Dieser weigerte sich jedoch zu... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.11.2012
- BVerwG 7 C 15.12 und BVerwG 7 C 16.12 -
E.ON ist an Verzicht auf Betriebsgenehmigungen für Steinkohlekraftwerke gebunden
Abgegebene Verzichtserklärung von E.ON nicht frei widerruflich
Die Betriebsgenehmigungen für die Steinkohlekraftwerke Shamrock in Herne und Datteln 1-3 werden zum Jahresende erlöschen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Im hierzugrunde liegenden Fall betreibt der klagende Energieversorger E.ON die Altkraftwerke, die unter anderem einen bedeutenden Anteil des Bahnstroms für die Deutsche Bahn AG sowie Fernwärme für zahlreiche Haushalte liefere, seit 1957 bzw. 1962.Im Jahr 2004 traten neue Bestimmungen über den zulässigen Ausstoß von Luftschadstoffen in Kraft, die von den Altkraftwerken... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.10.2012
- VI ZR 311/11 -
Privater Waldbesitzer haftet nicht für Verletzung eines Spaziergängers durch herabstürzenden Ast
Benutzung des Waldes geschieht auf eigene Gefahr
Ein privater Waldbesitzer muss zwar das Betreten seines Waldes dulden, ihm erwachsen hieraus jedoch keine besonderen Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten. Die Benutzung des Waldes geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr. Wird ein Waldbesucher beispielsweise durch einen herabfallenden Ast verletzt, kann der Waldbesitzer hierfür nicht haftbar gemacht werden. Er haftet nicht für waldtypische Gefahren, sondern nur für solche Gefahren, die im Wald atypisch sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Als die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls im Juli 2006 bei sehr warmem Wetter und leichtem Wind auf einem Forstwirtschaftsweg durch ein Waldgrundstück der Beklagten zu 1 ging, brach von einer circa 5 m neben dem Weg stehenden Eiche ein langer Ast ab und traf sie am Hinterkopf. Sie erlitt eine schwere Hirnschädigung. Der Beklagte zu 2 ist Diplom-Forstwirt und bei der Beklagten... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 08.12.2010
- 7 U 13/10 -
OLG Karlsruhe: Stadt haftet nicht für Absturz eines Fußgängers in stillgelegten Steinbruch
Schmerzengeldforderung scheitert wegen überwiegenden Mitverschuldens
Eine Stadt, die Eigentümerin eines Waldstücks mit einem stillgelegten Steinbruch ist, ist nicht haftbar zu machen, wenn ein Fußgänger nachts wegen fehlender Einzäunung in den Steinbruch stürzt. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Im vorliegenden Fall war der damals 40jährige Kläger im Frühjahr 2008 nachts in der Umgebung von Ettlingen auf dem Weg nach Hause und nutzte einen Waldweg nahe der Wilhelmshöhe. Er stürzte dabei von der mindestens 10 Meter hohen Kante eines ehemaligen Steinbruchs, die ca. 10 Meter vom Waldweg entfernt lag und von Bäumen und Sträuchern umgeben war. Dabei verletzte er sich so schwer,... Lesen Sie mehr
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