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Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil vom 12.05.2006
- 2 UF 87/05 -
Auch ein Hund hat Recht auf Unterhalt
Hündin erhält 100,- Euro Unterhalt im Monat
Mit einem ungewöhnlichen „Unterhaltsstreit" war das Oberlandesgericht Zweibrücken befasst. Danach hat ein Hund Anrecht auf 100,- Euro monatlichen Unterhalt.
Bei der Scheidung hatten die früheren Eheleute vertraglich vereinbart, dass der Ehemann für den gemeinsamen Hund Angie, der bei seiner Frau bleiben sollte, bis zu dessen Tod monatlich 100, - Euro zahlen sollte.
Dem Mann erschienen diese Alimente dann nach einiger Zeit doch zu hoch und er kündigte den Vertrag einseitig auf. Frauchen wehrte sich dagegen und verklagte ihn vor dem Familienrichter des Amtsgerichts Ludwigshafen, der ihr Recht gab.
Der Beklagte rief dagegen das Oberlandesgericht mit der Berufung an, das jedoch auch „für den Hund" entschied, so dass die monatliche Hundepension bis zu Angies Ableben gezahlt werden muss.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.08.2006
Quelle: ra-online, OLG Zweibrücken
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2007, Seite: 137 FamRZ 2007, 137 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2006, Seite: 1338 MDR 2006, 1338 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2007, Seite: 1 NJW-RR 2007, 1
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Dokument-Nr. 2868
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