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Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 12.01.2009
- 3 W 182/08 -
Auch in Gebäuden mit Wohnungen und gewerblich genutzten Flächen muss Prostitution nicht geduldet werden
Prostitution ist mit sozialen Unwerturteil behaftet
Wer Eigentümer einer Einheit eines in einem Gewerbegebiet liegenden Gebäudes ist, das teils gewerblich und teils zu Wohnzwecken genutzt wird, kann von einem anderen Eigentümer verlangen, dass in dem Gebäude nicht der Prostitution nachgegangen wird. Zwei erlaube das Prostitutionsgesetz die Ausübung der Prostitution, jedoch ist sie noch immer mit einem sozialen Unwerturteil behaftet. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.
Die Beteiligten sind Eigentümer von Wohnungen oder gewerblich genutzten Einheiten eines Gebäudes, das in einem
Wohnungseigentümer wollen Prostitution untersagen
Diese Nutzung zur Ausübung der
OLG bejaht Eigentumsstörung
Das Oberlandesgericht gab ihnen, wie schon das Landgericht, in vollem Umfang Recht. Der Senat hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, dass die Ausübung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.02.2009
Quelle: ra-online, OLG Zweibrücken
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Dokument-Nr. 7419
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