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Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 12.07.2024
- 4 U 63/24 -
Aufschaukelnder Anhänger ist nicht mangelhaft
Aufschaukeln kann mit einfachen Maßnahmen verhindert werden
Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass ein sich aufschaukelnder Anhänger nicht mangelhaft sei, wenn das als Mangel gerügte Aufschaukeln mit einfachen Maßnahmen verhindert werden könne und dass ein gewerblicher Käufer das Fahrverhalten des Anhängers innerhalb einer Zweiwochenfrist nach Auslieferung des Anhängers prüfen sollte, um seine Gewährleistungsrechte nicht zu verlieren.
Der Inhaber eines Betriebes für Garten- und Landschaftsbau bestellte bei einem Unternehmen, welches Handel mit Baumaschinen betreibt, für seinen Betrieb einen
Mangel nicht bewiesen
Das Pfälzischen OLG hat in einem Hinweisbeschluss die Klageabweisung des LG Kaiserslautern bestätigt. Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass ein
Zu spät reklamiert
Zudem sei bei einem Handelskauf einem gewerblichen Käufer zuzumuten, innerhalb von zwei Wochen, einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.08.2024
Quelle: Oberlandesgericht Zweibrücken, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34258
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