Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 25.06.2024
- 5 U 38/23 -
Unzulässige Skonto-Klausel beim Einbauküchenkauf
"Skontobetrag" aufgrund seines Umfangs und im Verhältnis zum Gesamtküchenpreis als unzulässige Vertragsstrafe zu werten
Der 5. Zivilsenat des Pfälzische Oberlandesgerichts hat eine Klausel für unzulässig erachtet, nach der sich der Preis für die Lieferung und Montage einer Einbauküche (nur) dann um über 20 % reduziert, wenn der Kunde den reduzierten Küchengesamtpreis bis zum Tage der Lieferung und Rechnungsstellung zahlt.
Ein Ehepaar aus der Vorderpfalz bestellte bei einem in Baden-Württemberg ansässigen Küchenstudio eine
Klausel unwirksam
Das OLG bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung. Die Zahlungsbedingung "fällig bis zum Tage der Lieferung und Rechnungsstellung" sei aus mehreren voneinander unabhängigen Gründen unzulässig. So bestehe für den Kunden keine Möglichkeit, die Zahlung aufgrund von Mängeln (teilweise) zurückzuhalten, möchte er sich nicht der Forderung des höheren Preises aussetzen. Bei Zahlung am selben Tag sei auch keine angemessene Zeit zur Prüfung, ob die Leistung vertragsgerecht erbracht und die Rechnung ordnungsgemäß gestellt worden sei, gegeben. Ferner sei eine Bar- oder Sofortzahlung über mehrere Zehntausend Euro dem Kunden nicht zumutbar. Schließlich sei der "Skontobetrag" aufgrund seines Umfangs und im Verhältnis zum Gesamtküchenpreis als unzulässige
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.09.2024
Quelle: Oberlandesgericht Zweibrücken, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 34360
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss34360
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.