Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: OLGZ 1969, 301
Zeitschrift: Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Zivilsachen (OLGZ),
Jahrgang: 1969, Seite: 301
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
OLGZ 1969, 301:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom02.01.1969
- 15 W 490/68 -
Vorlage eines Erbscheins zur Grundbuchberichtigung nur bei bestehenden wirklichen Zweifeln hinsichtlich der Testierfähigkeit des Erblassers
Möchte der Alleinerbe das Grundbuch berichtigen lassen, so genügt grundsätzlich die Vorlage einer letztwilligen Verfügung sowie die Niederschrift über die Eröffnung der Verfügung. Die Vorlage eines Erbscheins kann vom Grundbuchamt nur dann verlangt werden, wenn wirkliche Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers bestehen. Die bloße Möglichkeit der Testierunfähigkeit genügt dagegen nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle OLGZ 1969, 301 wird teils auch als „OLGZ 69, 301“, „OLGZ 1969, S. 301“ oder „OLGZ 69, S. 301“ zitiert.