Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: OLGZ 1983, 449
Zeitschrift: Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Zivilsachen (OLGZ),
Jahrgang: 1983, Seite: 449
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
OLGZ 1983, 449:
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom09.03.1983
- 6 U 150/82 -
Anspruch auf jährliche Geldentschädigung bei unzumutbarer und wesentlicher Grundstücksbeeinträchtigung durch Laub-, Nadel-, Zapfen- und Blütenstaubfall
Wird ein Grundstück durch ortsüblichen Laub-, Nadel-, Zapfen- und Blütenstaubfall wesentlich und unzumutbar beeinträchtigt, so ist dieses zwar hinzunehmen. Dem Grundstückseigentümer steht jedoch ein Anspruch auf eine jährliche Geldentschädigung zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle OLGZ 1983, 449 wird teils auch als „OLGZ 83, 449“, „OLGZ 1983, S. 449“ oder „OLGZ 83, S. 449“ zitiert.