Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: OLGZ 1988, 204
Zeitschrift: Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Zivilsachen (OLGZ),
Jahrgang: 1988, Seite: 204
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
OLGZ 1988, 204:
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom28.10.1987
- 9 U 227/86 -
Kein Anspruch gegen Hauseigentümer auf Zahlung von Schadenersatz wegen herabgefallenen Eiszapfen
Ein Hauseigentümer ist regelmäßig nicht dazu verpflichtet Eiszapfen zu entfernen, den Bürgersteig abzusperren oder Warnhinweise anzubringen. Daher haftet er in der Regel nicht auf Schadenersatz, wenn ein Passant wegen eines herabgefallenen Eiszapfens verletzt wird. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle OLGZ 1988, 204 wird teils auch als „OLGZ 88, 204“, „OLGZ 1988, S. 204“ oder „OLGZ 88, S. 204“ zitiert.