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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.09.2008
- 1 N 80.07 -
Betrunken Fahrrad fahren kann zu Führerscheinentzug führen
Außergewöhnlich hohe Promillewerte lassen auf längerfristigen missbräuchlichen Umgang mit Alkohol schließen
Wer nach übermäßigem Alkoholkonsum im Straßenverkehr unterwegs ist, riskiert seine Fahrerlaubnis, egal ob man mit einem Auto oder „nur“ mit einem Fahrrad unterwegs ist. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Im zugrunde liegenden Fall war ein Fahrradfahrer mit einem Blutalkoholwert von 1,98 Promille auffällig geworden und wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt worden. Die Fahrerlaubnisbehörde forderte den Mann daraufhin auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) vorzulegen. Dieses sollte klären, ob zu erwarten sei, dass der Mann auch zukünftig unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug führen werde. Da das Gutachten eine weitere so genannte Trunkenheitsfahrt nicht ausschloss, wurde dem Mann die Fahrerlaubnis entzogen. Hiergegen klagte er. Als Begründung führte er an, dass er ja nicht mit einem Kraftfahrzeug, sondern lediglich mit einem
Zuverlässige Trennung zwischen übermäßigem Alkoholkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr nicht zu erwarten
Das Oberverwaltungsgericht wies die Klage ab. Das medizinisch-psychologische Gutachten habe ergeben, dass man beim Kläger von einer erheblichen Alkoholproblematik ausgehen müsse: Bei den Befragungen im Rahmen der medizinisch-psychologischen Untersuchung habe er seinen Alkoholkonsum bagatellisiert, obwohl der außergewöhnlich hohe Wert von 1,98 Promille für eine Gewöhnung und somit einen längerfristigen missbräuchlichen Umgang mit
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.09.2009
Quelle: ra-online, Verkehrsanwälte
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Dokument-Nr. 8474
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