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Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 12.02.2008
- 7 L 34/08.MZ -
Trunkenheit auf Fahrrad: Radfahrerin mit 1,62 Promille darf Fahrerlaubnis (für's Auto) entzogen werden
Blutalkoholkonzentration lässt auf Abhängigkeit schließen
Wer betrunken Rad fährt, riskiert, dass seine Kraftfahrzeug-Fahrerlaubnis entzogen wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz hervor. Im zugrunde liegenden Fall entzog die zuständige Fahrerlaubnisbehörde einer Frau in mittleren Jahren aus dem Kreis Mainz-Bingen (Antragstellerin) infolge einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis.
Weil sie mit ihrem
Die Behörde ordnete die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens an und entzog nach dessen Erstellung der Antragstellerin mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis. Die Richter der 7. Kammer haben diese Maßnahme bestätigt.
Gericht: Bei 1,6 Promille kann auf chronischen Alkoholkonsum geschlossen werden
Zur Klärung von Zweifeln an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Alkoholproblematik ordne die Fahrerlaubnisbehörde die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens an, wenn ein Fahrzeug im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr geführt worden sei. Dabei gelte auch ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 07/08 des VG Mainz vom 13.03.2008
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Dokument-Nr. 5757
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